POL-VDMZ: Verkehrsteilnehmer wegen verschiedener Verstöße aus dem Verkehr gezogen
A 61/Rheinhessen (ots)
Wegen verschiedener Verstöße zogen Beamte der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim am 8.5.2023 Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr. Gegen 13 Uhr fiel einer Streife ein Klein-LKW auf, dessen Fahrer auf der A 61 ein Smartphone während der Fahrt nutzte. Bei der Kontrolle am Mitfahrerparkplatz Gensingen räumte der 31-jährige Fahrer ein, das Smartphone genutzt zu haben. Ihm droht nun ein Bußgeld. Ebenfalls auf der A 61 stellten die Beamten gegen 14 Uhr einen PKW fest, dass an einem PKW die vorderen Seitenscheiben dunkel foliert waren. Bei der Kontrolle auf dem Parkplatz Erpelrain trat zudem zutage, dass der 37-jährige Besitzer und Fahrer des Wagens auch noch die Rückleuchten, die Reflektoren und die Blinker an den Seitenspiegeln unzulässiger Weise mit dunkler Folie überzogen hatte. Da auch für festgestellte Veränderungen am Fahrwerk keine Nachwiese vorgelegt werden konnten, muss der Fahrer nun mit einem Bußgeldverfahren wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis rechnen. Gegen 15 Uhr kontrollieren die Beamten ein Gespann aus PKW und Pferdeanhänger, weil mit diesem mehrfach im Überholverbot überholt wurde. Bei der Kontrolle auf dem Parkplatz Wiesbach stellte sich heraus, dass die 26-jährige Fahrerin nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis für dieses Gespann verfügte und zudem die Frist zur Hauptuntersuchung für den Anhänger im April abgelaufen war. Da auch die Beifahrerin der 26-Jährigen über keine Fahrerlaubnis verfügte, war die Weiterfahrt zunächst beendet und die beiden Damen mussten sich um einen Ersatz kümmern. Die 26-Jährige muss mit einer Strafanzeige rechnen. Einen Transporter mit Anhänger, der im Überholverbot bei Stromberg überholte, überprüften die Beamten gegen 18:15 Uhr. Da der 49-jährige Fahrer über keinen Wohnsitz in Deutschland verfügte, musste er über die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Bei der Kontrolle eines 26-jährigen Sattelzugfahrers auf dem Parkplatz Hauxberg bei Esselborn fiel auf, dass dessen Fahrerlaubnis für LKW bereit im Jahr 2022 abgelaufen war und er diese nicht rechtzeitig verlängert hatte. Der Mann muss nun mit einer Strafanzeige rechnen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Sein Chef ebenfalls, weil er dies zugelassen hatte.
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