All Releases
Follow
Subscribe to Polizeipräsidium Mainz

Polizeipräsidium Mainz

POL-PPMZ: Mainz, Hilfeschreie aus dem Auto

Mainz (ots)

Eine Mainzerin stand am 01.12.2015, 21:45 Uhr, am Pariser Tor vor einer Ampel, als die Beifahrertüre eines neben ihr stehenden Vans geöffnet wurde und sie einen Hilferuf hörte. Nachdem sie zu Hause angekommen war, informierte sie besorgt die Polizei und nannte ihr auch das mögliche Autokennzeichen (zwei Varianten). Die Polizei ermittelte den Van und klingelte bei dessen Halter in Mombach. Dort erfuhr sie, dass der Sohn des Hauses sich den Firmenwagen seines Vaters ausgeliehen hatte und mit einem Freund unterwegs gewesen war. Auf dem Rückweg von Hechtsheim hatten die beiden 19- und 21-Jährigen Unfug getrieben, darunter auch die Aktion mit der geöffneten Tür und dem Hilferuf. Nachdem die beiden den Sachverhalt sehr glaubwürdig geschildert hatten und die Beamten das Fahrzeug - zur Sicherheit - durchsucht hatten, wurden die Ermittlungen eingestellt.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz

Telefon: 06131-65-3080
E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de
http://s.rlp.de/2rC

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original content of: Polizeipräsidium Mainz, transmitted by news aktuell

More press releases: Polizeipräsidium Mainz
More press releases: Polizeipräsidium Mainz
  • 01.12.2015 – 13:47

    POL-PPMZ: Einbruch in Vereinsheim

    Nieder-Olm (ots) - Montag, 30.11.2015, 00:20 Uhr bis 06:00 Uhr Irgendwann in der Nacht zum Montag begeben sich Unbekannte über den Sportplatz des FSV Nieder-Olm auf die Rückseite des dortigen Vereinsheimes in der Pariser Straße. Hier zertrümmern sie ein Fenster zur Gaststätte. Hier wird eine Geldcassette mit Wechselgeld entwendet. Die Polizei sucht Zeugen. Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Mainz, Telefon: 06131-653633 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mainz ...

  • 01.12.2015 – 13:45

    POL-PPMZ: Verkehrsunfallflucht auf Discounter-Parkplatz

    Mainz (ots) - Montag, 30.11.2015, 15:45 Uhr bis 16:15 Uhr Es ist kein Bagatelldelikt, wenn man an einem parkenden Auto einen Unfall verursacht, auch wenn der Schaden nur gering ist, und sich anschließend einfach mal so vom Unfallort entfernt. Der Gesetzgeber nennt es "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", geregelt im § 142 StGB. Das Delikt kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. ...