POL-PPMZ: Autodiebe nach Flucht festgenommen
Mainz (ots)
30.05.2017, Mainz, Stadtteil Bretzenheim, Altstadt und Winterhafen
Bei der Kontrolle eines gestohlenen Fahrzeuges wurde in der Mainzer Altstadt eine Polizeibeamtin verletzt, als die Täter mit dem Fahrzeug flüchteten.
Zeugen meldeten kurz nach 20:00 Uhr zwei Personen in einem Audi Q3, die sich im Stadtteil Mainz-Bretzenheim auffällig verhielten und anschließend in Richtung Innenstadt davon gefahren seien. Da Recherchen ergaben, dass sowohl Fahrzeug, als auch Kennzeichen, vor einer Woche in Mainz entwendet wurden, wurden umfangreiche Fahndungs-maßnahmen eingeleitet. Gegen 20:10 Uhr konnte eine Streifenbesatzung der PI Mainz 1 das betreffende Fahrzeug in der Windmühlenstraße sichten und den Fahrer letzten Endes durch Querstellen ihres Streifenwagens zum Anhalten des Autos bewegen.
Als die Einsatzkräfte an das Fahrzeug herantraten, beschleunigte der Fahrer den Audi und flüchtete in Richtung Holzhofstraße. Beim Anfahren wurde eine 27jährige Polizeibeamtin von dem flüchtenden Fahrzeug gestreift und erlitt Prellungen an linkem Arm und Bein.
Sofort nahmen weitere Polizeikräfte die Verfolgung des Fahrzeuges über die Holzhofstraße, die Rheinstraße bis zum Winterhafen auf. In der Rheinstraße warfen die beiden Insassen zwei Handfeuerwaffen aus dem fahrenden Auto auf die Fahrbahn. Wie sich später herausstellte handelte es sich um Softairpistolen, die unter das Waffengesetz fallen. Am Winterhafen stoppte der flüchtende Wagen und die beiden Insassen entfernten sich zu Fuß über die Eisenbahnbrücke in Richtung Hessen. Auf der Brücke konnten sie durch Einsatzkräfte der Kriminalpolizei gestellt und festgenommen werden.
Die beiden 17- und 18jährigen Festgenommenen aus Mainz wurden zur Dienststelle verbracht und dort erkennungsdienstlich behandelt. Das Fahrzeug und die weggeworfenen Waffen wurden sichergestellt. Gegen die beiden Männer wurden Ermittlungsverfahren wegen Fahrzeug- und Kennzeichendiebstahls, Urkundenfälschung, Widerstandes gegen Polizeibeamte, eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Verstößen gegen das Waffengesetz und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurden sie nach Abschluss der Maßnahmen nach Hause entlassen.
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