POL-PPMZ: Unverschlossene Autos machen es Dieben leicht
Mainz (ots)
Donnerstag, 16.11.2017, 17:00 bis 21:00 Uhr
Am Donnerstagabend hat die Mainzer Polizei eine besondere Kontrollaktion mit dem Ziel Diebstähle aus PKW zu bekämpfen, durchgeführt. Die Anzahl von Diebstählen aus geparkten PKW ist im gesamten Stadtgebiet Mainz zuletzt leicht angestiegen. Auffällig war in vielen Fällen, dass keine festeingebauten Autoradios oder Navigationsgeräte entwendet wurden, sondern lediglich lose herumliegende Gegenstände, wie Feuerzeuge, Sonnenbrillen, Münzgeld, aber auch Taschen, Rucksäcke und z.B. Laptops. In sehr vielen dieser Fälle konnte die Polizei aber keine Aufbruchspuren feststellen. Die Eigentümer wunderten sich jeweils darüber und vermuteten, dass die Täter elektronische Hilfsmittel zum Öffnen der Fahrzeuge eingesetzt haben. Dies erfordert aber eine vorherige Investition des Täters, welche er nur mit reicher Ausbeute refinanzieren könnte. Daher mutmaßte die Polizei, dass die Fahrzeuge nicht abgeschlossen sind. Auch wenn die Eigentümer dies grundsätzlich verneinten und den Vorwurf von sich wiesen, war diese Annahme nicht auszuschließen. Daher startete die Polizei Mainz am Donnerstagabend eine Kontrollaktion um dem nachzugehen und überprüfte in einigen Stadtteilen geparkte PKW. Bereits nach dreißig Minuten hatten die Polizisten der Bereitschaftspolizei Mainz, den Polizeiinspektionen Mainz 1 und 2 und des Beratungszentrums der Polizei, sieben unverschlossene Autos aufgefunden. Nach knapp vier Stunden waren insgesamt 1799 Fahrzeuge überprüft, wovon 55 Stück unverschlossen waren. In allen unverschlossenen Autos wurden Wertgegenstände aufgefunden. So lagen in den Autos, Sonnenbrillen, Münzgeld, ein iPad, ein Laptop, Geldbörsen, Taschen und in einem PKW sogar der Fahrzeugschlüssel. Mit Ausnahme eines Fahrzeughalters, wurden alle Besitzer durch die Polizisten aufgesucht, auf ihr Fehlverhalten hingewiesen und gebeten ihre Fahrzeuge abzuschließen. Denn, es öffnet nicht nur den Dieben Tür und Tor, sondern es stellt sogar eine Ordnungswidrigkeit dar. Paragraf § 14 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass geparkte Kraftfahrzeuge gegen unbefugte Nutzung gesichert sein müssen, falls nicht, sind nicht nur persönliche Wertgegenstände weg, sondern man bleibt auch auf seinem Schaden sitzen, weil möglicherweise kein Versicherungsschutz mehr besteht. Die Polizei bittet darum, geparkte Kraftfahrzeuge sorgsam zu verschließen und damit Diebstählen einen Riegel vorzuschieben.
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