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POL-PPMZ: Mainz - Polizeipräsidium Mainz veröffentlicht Demofibel über richtiges Verhalten bei Versammlungen

POL-PPMZ: Mainz - Polizeipräsidium Mainz veröffentlicht Demofibel über richtiges Verhalten bei Versammlungen
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Mainz (ots)

Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht. Sie wird in Artikel 8 des deutschen Grundgesetzes (GG) geregelt. Artikel 8 garantiert grundsätzlich sich ungehindert, privat oder in der Öffentlichkeit zu versammeln. Das Versammlungsrecht stellt ein elementares Grundrecht unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung dar. Bestimmungen zur Abhaltung, Einschränkung oder gar Untersagung der Versammlungsfreiheit werden durch das Versammlungsgesetz näher konkretisiert.

Das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, hat zudem in seinem berühmten "Brokdorf Beschluss" deutlich gemacht, welche immense Bedeutung die Versammlungsfreiheit für unser demokratisches Staatswesen hat. Alle Bürgerinnen und Bürger haben das verfassungsmäßig geschützte Recht, ihre Meinung lautstark, kreativ und durchaus auch provozierend in der Öffentlichkeit zu äußern.

Aufgrund einer Vielzahl von Demonstrationen und Versammlungen, welche im Bereich des Polizeipräsidiums Mainz stattfinden, haben wir uns dazu entschieden, Bestimmungen und Regeln näher darzustellen und zu erläutern.

Unser Ziel ist es, einen sicheren und friedlichen Versammlungsverlauf für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu garantieren. Wir wollen damit eine Orientierungshilfe über die Besonderheiten des Versammlungsrechts für alle Bürgerinnen und Bürger geben. Mit unserer Demofibel verfolgen wir aber auch das Ziel, die Grenzen der Versammlungsfreiheit durch das Nennen von bestimmten Geboten aufzeigen.

Unsere Demofibel finden Sie auf der Homepage des Polizeipräsidiums Mainz unter dem Link: https://www.polizei.rlp.de/de/die-polizei/dienststellen/polizeipraesidium-mainz/demofibel/

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-3010 oder -12
E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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