POL-PPMZ: Amok-Alarm war bewusste Manipulation
Bad Kreuznach (ots)
Bezugnehmend auf unsere Pressemeldung vom 21.06.2016 um 13:30 Uhr "Entwarnung: Amok-Alarm stellt sich als Fehlalarm heraus", haben die weiterführenden Ermittlungen ergeben, dass es sich bei dem Amok-Fehlalarm vermutlich um eine bewusste Manipulation der Amokwarnanlage handelte.
Es wurden ein Ermittlungsverfahren gemäß § 145 StGB wegen Missbrauchs von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln eingeleitet sowie weitere Ermittlungen aufgenommen. Wir prüfen derzeit zudem weiterhin, die Kosten für den entstandenen Einsatz in Rechnung zu stellen.
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