POL-PPMZ: Mainz, Ladendiebe entwenden Pullover und Schuhe und mehr
Mainz (ots)
Ein 34-jähriger Griesheimer verstaut am frühen Samstagabend zahlreiche Lebensmittel in seiner Sporttasche und versucht diese unerkannt aus einem Lebensmittelmarkt in der Mainzer Altstadt zu schmuggeln. Dabei wird er von Mitarbeitern beobachtet und soll festgehalten werden. Er ergreift jedoch die Flucht und kann auch bei einer Fahndung der Polizei nicht mehr gefunden werden. Die Tasche mit den Lebensmitteln hat er zurückgelassen. Am späten Samstagabend entwendet ein 31-jähriger Mainzer insgesamt 22 Proteinriegel aus einem Geschäft im Bleichenviertel. Der Geschäftsführer beobachtet das und kennt den Täter aus zurückliegenden Diebstählen. Er kann von dem Geschäftsführer festgehalten und der Polizei überstellt werden. Aufgrund der Gesamtumstände wird er am Sonntag einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erlässt einen Untersuchungshaftbefehl. Der Beschuldigte wird in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Bereits am Freitag sind gleich mehrere Ladendiebe in der Mainzer Innenstadt durch Ladendetektive der Polizei überstellt worden. In einem Bekleidungsgeschäft am Brand hat ein 52-Jähriger die Sicherungsetiketten an drei Pullovern entfernt und versucht diese in seiner Unterhose aus dem Geschäft zu schmuggeln. Dabei ist er von einem Detektiv beobachtet und festgehalten worden. In einem Schuhgeschäft in einer Fußgängerzone haben zwei junge Frauen versucht mehrere Schuhpaare zu entwenden. Die 19- und 20-Jährigen lösen dabei aber den Alarm aus und werden von einem Ladendetektiv festgehalten. Bei ihnen werden noch zahlreiche Kleidungsstücke aus nahegelegenen Bekleidungsgeschäften aufgefunden, die ebenfalls gestohlen sind. Ebenfalls in der letzten Woche ist ein polizeibekannter 43-Jähriger aus Hattersheim in einem Elektronikgeschäft aufgefallen, als er versuchte mehrere Gegenstände zu entwenden. Erste wenige Tage zuvor hatte er dort zwei Lautsprecher entwendet, konnte aber flüchten. Bei der polizeilichen Überprüfung wird festgestellt, dass ein Untersuchungshaftbefehl wegen zurückliegender taten gegen ihn vorliegt. Er wird daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
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