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POL-PPMZ: Mainz - E-Scooter, Bilanz der ersten Woche

POL-PPMZ: Mainz - E-Scooter, Bilanz der ersten Woche
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Mainz (ots)

Nach ca. einer Woche Verleih-E-Scooter in Mainz, zieht die Polizei Mainz eine erste Bilanz.

Zu Verkehrsunfällen ist es nach dem Kenntnisstand der Polizei Mainz bisher nicht gekommen, obwohl zahlreiche Scooter-Nutzer in Bereichen unterwegs sind, die für die E-Scooter nicht freigegeben sind. Hier sind insbesondere die Fußgängerzonen und das komplette Rheinufer zu nennen. Die kleinen und schnellen E-Scooter dürfen dort eigentlich nicht fahren und verursachen in den von Fußgängern und - wo zulässig - auch Radfahrern, stark genutzten Bereichen für Behinderungen oder sogar Gefährdungen. Dies stellt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Strafe von 15,- bzw. 20,- EUR geahndet werden. Auch verboten ist es zu zweit auf den Rollern zu fahren, denn die Selbstgefährdung auf den kleinen Rollern und das nicht unerhebliche Verletzungsrisiko nehmen dabei dramatisch zu. Ein Verstoß kostet 10,- EUR.

Insbesondere das Abstellen der Scooter scheint ein Problem darzustellen. Es gibt immer wieder Meldungen, wonach Roller auf der Straße abgestellt den Durchgangsverkehr behindern oder sogar mitten auf Gehwegen liegen. Dort stellen sie eine Gefahr für Fußgänger, aber vor allem für bewegungs- oder seheingeschränkte Personen, dar.

Einen herausragenden Fall gab es am Montag, 12.08.2019, als ein Scooter-Nutzer, der angeblich seiner Navi-App folgend, abends auf der Autobahn A 643 bei Mainz unterwegs war. Ein LKW-Fahrer sicherte ihn glücklicherweise nach hinten ab und verständigte die Polizei. Diese konnte ihn kurz darauf sicher von der Autobahn bringen. Aufgrund ihrer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h dürfen E-Scooter keine Autobahnen nutzen. Die dafür erforderliche Geschwindigkeit muss mindestens 60 km/h betragen.

Die Polizei Mainz bereitet sich bereits seit Monaten auf diese neue Verkehrsart vor. Mittlerweile sind auf allen Dienststellen, Fortbildungen durch spezialisierte Kolleginnen und Kollegen durchgeführt worden. Kontrollen werden anlassbezogen, d.h. bei erkennbarem Fehlverhalten durchgeführt. In der Zukunft sind gemeinsame Kontrollen mit der Stadt Mainz geplant. Um diese zielgerichtet durchführen zu können, erfasst die Polizei Mainz alle Vorfälle und Feststellungen zu E-Scootern, positive wie negative. Ziel ist es, dabei genau zu beobachten, wie die Gewöhnungsphase der verschiedenen Verkehrsarten, Fußgänger, Fahrräder, KFZ und Scooter, aneinander verläuft und möglicherweise gemeinsam mit der Stadt Mainz Maßnahmen zu thematisieren um für ein reibungsloses Miteinander zu sorgen.

Die Polizei Mainz ist dabei dankbar für alle Hinweise und Mitteilungen aus der Bevölkerung zu den neuen E-Scootern. Diese können dazu auch die neue Onlinewache der Polizei Rheinland-Pfalz nutzen und dort einen "Hinweis aufgeben".

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131 65-3011 / 3012 / 3013
E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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