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POL-PPMZ: E-Scooter - befahrbare Bereiche am Rheinufer

POL-PPMZ: E-Scooter - befahrbare Bereiche am Rheinufer
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Mainz (ots)

Ergänzend zu unserer Pressemitteilung von 20.08.2019, 14:32 Uhr, präzisieren wir die Information zu befahrbaren Bereichen am Mainzer Rheinufer. Bereiche am gesamten Mainzer Rheinufer die mit Verkehrszeichen in der Grundfarbe blau,

* Radweg

* kombinierter Rad- und Gehweg

oder im Bereich des Zollhafens als * verkehrsberuhigter Bereich

ausgewiesen sind, dürfen mit E-Scootern befahren werden. Bereiche die als Fußgängerzone ausgewiesen sind, dürfen nicht befahren werden. Ein Abstellen der E-Scooter in diesen Bereichen wird durch die App des Anbieters verhindert und ist dort rot markiert.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131 65-3011 / 3012 / 3013
E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original content of: Polizeipräsidium Mainz, transmitted by news aktuell

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