POL-PPMZ: Mainz, Stadt Mainz schreibt Luftreinhalteplan fort - Polizei Mainz überwacht im Rahmen des gesetzlichen Auftrags
Mainz (ots)
Das heute durch die Stadt Mainz angekündigte Dieselfahrverbot und die Anordnung von Tempo 30 auf der Rheinachse, Kaiserstraße und Parcusstraße führt bei der Polizeidirektion Mainz zunächst zu keinen besonderen Maßnahmen.
Die Polizeidirektion Mainz ist für das Stadtgebiet Mainz und Teile von Rheinhessen mit Ingelheim und Oppenheim zuständig. Die betroffenen Straßen liegen konkret in den Zuständigkeitsbereichen der Polizeiinspektion Mainz 2, in der Bevölkerung als "Neustadtrevier" bekannt, und der Polizeiinspektion Mainz 1, dem "Altstadtrevier". Gemäß § 1(5) Polizei- und Ordnungsbehördengesetz ist die Polizei zuständig für die Abwehr von Gefahren für den Straßenverkehr. Im Rahmen dieses gesetzlichen Auftrages werden nach der Einführung der neuen Regelungen zum 01.07.2020, auch Kontrollen des fließenden Verkehrs im Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung stattfinden. Art und Umfang der Maßnahmen werden regelmäßig den erlangten Erkenntnissen angepasst. Die Geschwindigkeitsüberwachung obliegt gemäß Zusatzverordnung, innerhalb der Stadtgrenzen, grundsätzlich der Stadt Mainz.
Die Ankündigung der Maßnahmen ist mit der Polizei Mainz im Vorfeld abgestimmt worden.
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