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POL-PPMZ: Mainz-Oberstadt, Polizeieinsatz in der Langenbeckstraße, Ermittlungen und Nachsorge fortgeführt

Mainz (ots)

Am Montagnachmittag ist es in der Langenbeckstraße, wegen einer gemeldeten Bedrohungslage, zu einem Großeinsatz der Polizei gekommen. (wir berichteten https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117708/4560515)

Nach ersten Zeugenaussagen und Erkenntnissen hat die Mainzer Polizei annehmen müssen, dass sich eine männliche Person mit Schussaffe und Munition in einem Mehrfamilienhaus aufhält und droht mehrere Menschen und "jedem der sich ihm in den Weg stellt" zu erschießen. Die Polizei muss solche Mitteilungen immer ernst nehmen und stuft auf Grundlage der vorliegenden Informationen, den polizeilichen Einsatz am Montagnachmittag als Verdacht einer sogenannten "Lebensbedrohlichen Einsatzlage" ein.

Die Polizei leitet dabei bereits in einer frühen Phase, aufgrund zunächst geringer Erkenntnisse,umfangreiche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ein. Am Montagnachmittag legen die Einsatzkräfte teilweise eine besondere Schutzausstattung an und sperren den Gefahrenbereich großräumig ab.

Auf Grund der Tatsache, dass Zeugen den mutmaßlichen Täter lediglich gehört, aber nicht gesehen haben, wird dieser zunächst nicht genau lokalisiert. Es ergeben sich jedoch Hinweise auf eine konkrete Etage und eine bestimmte Wohnung in dem Mehrfamilienhaus. Diese Wohnung wird nach Abwägung aller vorliegenden Informationen, durch die Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) geöffnet und die darin befindliche Person zunächst festgesetzt. Da das SEK von einem bewaffneten Täter ausgeht, wird die Wohnung sehr schnell betreten und die darin befindliche Person sofort festgesetzt. Hierbei geht es vor allem darum, Gefahren sofort zu minimieren.

Es stellt sich jedoch schnell heraus, dass es sich bei der Wohnung um die eines unverdächtigen Nachbarn handelt und der Täter in der Wohnung unmittelbar daneben vermutet wird.

In der unmittelbar danach geöffneten, richtigen Wohnung, trifft das SEK keine Personen an.

Nach dem Ende des Einsatzes und dem Ausschluss einer echten Bedrohung, wird der Wohnungsinhaber nochmals von zwei Polizeibeamten besucht und der Einsatzablauf und die polizeiliche Vorgehensweise erläutert. Eine erfahrene Polizeibeamtin drückt dem sichtlich beeindruckten Mann, das Bedauern der Polizei über diese Verwechslung aus. Gemeinsam wird der Schaden an der Wohnungstür begutachtet und der Wohnungsinhaber über die weitere Vorgehensweise aufgeklärt.

Die Polizei übernimmt grundsätzlich die Haftung für Schäden oder Verletzungen bei Unbeteiligten. Die Bearbeitung und Prüfung erfolgt in diesem Fall durch die Abteilung Polizeiverwaltung des Polizeipräsidiums Mainz.

Sind Menschen von Straftaten oder polizeilichen Einsätzen besonders betroffen, stehen Sozialpädagoginnen der polizeilichen Opferberatung zur Verfügung. Diese setzen sich dann mit Betroffenen in Verbindung, um weitere Hilfe anzubieten oder bei der Vermittlung weiterer Hilfsangebote zu unterstützen.

Der Polizeiverwaltung des Polizeipräsidiums Mainz liegt der Sachverhalt bereits vor, um möglichst schnell und unkompliziert die Schadensabwicklung durchführen zu können. Der Vermieter der Wohnung steht bereits seit Dienstag mit der Polizei Mainz in Verbindung. Die Opferberatung nimmt Kontakt zu dem betroffenen Mann auf.

Um Einsatzabläufe ständig zu optimieren und zu verbessern, bereitet die Mainzer Polizei jede größere Einsatzlage, so auch diese, intensiv nach und passt ihre Einsatzkonzeptionen individuell an.

Wir bedauern, dass es in diesem Fall zu einer Verwechslung gekommen ist und entschuldigen uns gerne öffentlich bei dem betroffenen Wohnungsinhaber. Wir bitten um Verständnis für unser Vorgehen, bei dem die Abwehr von Lebensgefahren für unbeteiligte Menschen im immer Vordergrund stand. Wir stehen ihm selbstverständlich zur Verfügung, um die Folgen für ihn weitestgehend zu minimieren.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131 65-3010
E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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