POL-PPMZ: Mainz-Ebersheim/Lerchenberg - Haustürgeschäfte
Mainz-Ebersheim/Lerchenberg (ots)
Dienstag, 12.05.2020
Der Polizei wurden am Dienstag im Bereich Ebersheim und Lerchenberg Handwerker gemeldet, die von Haus zu Haus gehen und Arbeiten am Haus anbieten. Natürlich müssen nicht in jedem Fall Betrüger unterwegs sein. Für die angesprochenen Hausbesitzer vor Ort ist es aber im Regelfall schwer erkennbar. Hinzu kommt, dass man selbst gar nicht nach einem Handwerker gerufen hat, vielleicht bislang auch keinen Grund hatte, da man dachte, dass z.B. das eigene Dach doch noch intakt ist. Wird einem nun vom "Fachmann" erklärt, dass die Arbeiten notwendig, dringend und auch noch günstig seien, fühlt man sich unter Druck. Diesem darf man nicht nachgeben. Aus der Erfahrung stellt sich auch ein Regress als schwierig dar, wenn man das scheinbar günstige Angebot genutzt und bereits gezahlt hat, dann aber feststellt, dass die Handwerkerleistungen nicht notwendig oder nicht fachgemäß ausgeführt wurden. Noch ärgerlicher ist es, wenn der Handwerker nicht oder nicht mehr erreichbar ist und es sich vielleicht nicht um eine hier eingetragene, niedergelassene Firma handelt. Kommen die Komponenten billig und Zeitdruck zusammen ist immer Vorsicht geboten. Ist weiterhin der "Handwerker" ungebeten zu Ihnen gekommen, so sollten bei Ihnen die Alarmglocken läuten. Von einer Auftragsvergabe, ohne weitere Prüfung, sollte lieber abgesehen werden. Ähnliches gilt auch bei "Vertreterverkäufen" an der Haustür.
Tipps der Polizei zum Schutz vor unseriösen Handwerkerleistungen:
Kaufen oder unterschreiben Sie niemals etwas an der Haustür. Die angebotenen Gegenstände (zum Beispiel Teppiche, Besteck, Schmuck) oder Handwerkerleistungen sind meist nur geringwertig oder gar wertlos. Lassen Sie unaufgefordert kommende "Vertreter", "Verkäufer", "Handwerker" nicht in Ihre Wohnung. Unterschreiben Sie einen Auftrag nur, wenn Sie alles verstanden haben. Verlangen Sie eine Rechnung und prüfen Sie, ob die aufgeführten Leistungen auch ausgeführt wurden. Achten Sie auf eine rechtskonforme Rechnung (Firmenangabe, Steuernummer, Rechnungsnummer). Sie sind nicht verpflichtet, die Rechnung sofort zu begleichen. Auch die Drohung mit der Polizei oder einem Inkassounternehmen ist haltlos. Wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale, wenn Sie Fragen zur Rechnung haben. Rufen Sie die Polizei unter 110, wenn Sie bedroht werden. Holen Sie wenn möglich Nachbarn hinzu, die den Vorfall bezeugen und Sie bestärken können. Scheuen Sie sich nicht, Anzeige bei der Polizei gegen die Firma zu erstatten. Wenn Sie doch etwas kaufen möchten: Zahlen Sie nie per Vorkasse, also bevor Sie die Ware erhalten haben. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie sich nicht verwirren oder unter Druck setzen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Unterschriften sind nie "reine Formsache". Bitten Sie Nachbarn oder Bekannte als Zeugen dazu, denn wenn Sie unterschreiben, schließen Sie einen Vertrag, ein verbindliches Rechtsgeschäft ab. Achten Sie bei Haustürgeschäften auf das richtige Datum und die Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert gegebenenfalls die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts. Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind. Wenn Sie es sich anders überlegen und von einem Geschäft zurücktreten möchten, dann schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein!) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss an den Verkäufer. Für weitere Informationen steht Ihnen auch Ihre örtliche Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Adresse finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de oder in Ihrem örtlichen Telefonbuch.
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