POL-PPMZ: Fahrversuche von Führerscheinanwärtern auf Großparkplätzen
Mainz-Bretzenheim (ots)
In der aktuellen Ferienzeit werden immer häufiger Autofahrer festgestellt, die ein Fahrzeug führen, ohne im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein.
Dies zeigt sich in Mainz-Bretzenheim, wo die Beamten der Polizeiinspektion Mainz 3 in den vergangenen Wochen insgesamt vier Fälle wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf einem Großparkplatz festgestellt haben. Verantwortlich hierfür sind Führerscheinanwärter, die am späten Abend oder in der Nacht auf dem nahezu leeren Parkplatz des Gutenbergcenter, meist in Begleitung des Fahrzeughalters auf dem Beifahrersitz, ihre ersten Fahrversuche machen.
Das Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis stellt nach §21 StVG ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit eine Straftat dar. Ebenso ist es nach Abs. 1 II unter Strafe gestellt, als Halter eines Kraftfahrzeugs das Fahren ohne Fahrerlaubnis anzuordnen oder zuzulassen.
Für den Fahrneuling kann dies nicht nur strafrechtliche Konsequenzen mit sich führen, sondern auch den ersehnten Führerschein in weite Ferne rücken.
Wer trotzdem nicht aufs Üben verzichten möchte, für den gibt es Verkehrsübungsplätze, auf denen das Fahren straf- und risikofrei erlernt werden kann.
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