POL-PPMZ: Für die große Liebe überwies er vierstelligen Geldbetrag
Großraum Mainz (ots)
In einem Datingportal lernte ein Mann im mittleren Alter eine heiratswillige Frau kennen, die angab, aus dem europäischen Ausland zu kommen. Im Verlauf des Kennenlernens überwies der Mann aus dem Landkreis Mainz-Bingen der Betrügerin innerhalb von vier Transaktionen einen Geldbetrag im mittleren vierstelligen Bereich, um damit ihre angeblichen Kosten für Flüge, Zoll und Versicherung zu decken. Als die Betrügerin daraufhin erneut Geld forderte, schöpfte der Mann Verdacht und brach den Kontakt schließlich ab.
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen laufen.
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Hinweis: Bei dem sogenannten "Love Scamming" oder "Romance Scamming" handelt es sich um eine Betrugsart, bei der die/der Täter/in vorgibt, mit dem späteren Opfer eine romantische Beziehung einzugehen. Das Kennenlernen findet regelmäßig auf Plattformen im Internet statt. Ein persönlicher Kontakt von Angesicht zu Angesicht wird dabei in aller Regel durch Hinhaltetaktiken hinausgezögert und findet schließlich nie statt. Stattdessen versuchen die Täter unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Geld oder Wertgegenstände von ihren Opfern zu erbeuten, die dann per Überweisung oder per Post an die Täter versandt werden sollen.
Wie man sich schützt:
Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und die Verbraucherzentrale raten bei Romance/Love Scamming:
- Überweisen Sie Ihnen unbekannten Menschen, die Sie nie persönlich kennengelernt oder gesehen haben, kein Geld und gehen Sie nicht auf sonstige Forderungen ein. - Seien Sie immer misstrauisch bei unglaublichen oder unglaubwürdigen Angeboten, ob bei der Wohnungs- oder der Partnersuche. - Geben Sie den Namen Ihrer Internetbekanntschaft mit dem Zusatz "Scammer" beispielsweise bei Google ein. Die Suchmaschine kann in vielen Fällen einen Verdacht bestätigen. - Wenn Sie gescammt werden: Brechen Sie sofort jeglichen Kontakt ab, ob per Mail oder Telefon. Legen Sie sich am besten eine neue Mailadresse und Telefonnummer zu. - Wenn Sie einen finanziellen Schaden erlitten haben, erstatten Sie in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei
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