POL-PPMZ: Nach Taschendiebstahl - Mainzer um vierstellige Summe bestohlen
Mainz-Mombach (ots)
Bei einem Taschendiebstahl am Freitag, den 18.11.2022 in Mainz-Mombach wurde ein 66-jähriger Mann aus Mainz um eine vierstellige Summe bestohlen. Der Mann befindet sich um die Mittagszeit in einem Supermarkt in Mainz- Mombach und trifft dort einen Bekannten, mit dem er eine kurze Unterhaltung führt. Als er wenig später seine Waren an der Kasse bezahlen möchte, stellt er den Verlust seines Geldbeutels fest. Der bislang unbekannte Täter nutzte vermutlich aus, dass der Mann durch die Unterhaltung kurz abgelenkt war und entwendete die Geldbörse aus der Gesäßtasche des Mainzers. Unmittelbar nach der Tat veranlasst der 66-Jährige bei seiner Bank die Sperrung der Karten. Hierbei wird jedoch bekannt, dass es bereits zu einer unberechtigten Abbuchung im niedrigen vierstelligen Bereich kam.
Die Polizei rät daher:
- Auf keinen Fall sollte die PIN irgendwo notiert werden - schon gar nicht auf der Zahlungskarte! Auch nicht im Adressbuch getarnt als Telefonnummer o.ä.
- Die PIN darf nie an Dritte weitergegeben werden, nicht einmal Geldinstitute oder Kreditkartenunternehmen kennen die PIN; weder Amtspersonen (z.B. Polizeibeamte) noch Mitarbeiter von Geldinstituten werden deshalb legal nach der PIN fragen.
- Achten Sie bei der Eingabe der PIN am Geldausgabeautomaten oder im Handel am Kassenautomaten darauf, dass niemand den Vorgang beobachten kann; bitten Sie aufdringliche Personen oder angebliche Helfer höflich aber bestimmt auf Distanz zu bleiben.
- Lassen Sie ihre Karte bei Verlust sofort für den weiteren Gebrauch sperren
- Bei dem Verdacht auf eine Straftat sollte zudem sofort eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Weitere Hinweise finden Sie unter folgendem Link: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ec-und-kreditkartenbetrug/sicher-mit-karte-unterwegs/
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