POL-PPMZ: Mainz - Jugendschutzkontrollen an Rosenmontag analysiert
Mainz (ots)
In der Gesamtbilanz zum Rosenmontag berichtete die Polizei darüber, dass innerhalb der Jugendschutzkontrollen 82 Kinder und Jugendliche stark alkoholisiert gewesen seien. Im Vergleich zum letzten Rosenmontag im Jahr 2020, bei welchem nur 38 Minderjährige alkoholisiert auffielen, ist die Zahl 82 auffällig, da sie eine Verdopplung darstellt. Diese Verdopplung lässt sich mit der Witterungslage im Jahr 2020, als es an Rosenmontag stark regnete und niedrige Temperaturen herrschten und demnach insgesamt weniger Minderjährige unterwegs waren, begründen.
In die Berechnung fallen Kinder und Jugendliche immer dann, wenn sie mit Alkohol angetroffen werden. Über den eigentlichen Alkoholisierungsgrad sagt die Anzahl nichts aus. Nach Auswertung der diesjährigen Zahlen lässt sich nachträglich ergänzen, dass weder Kinder noch Jugendliche stark alkoholisiert waren. Vielmehr führten diese Minderjährigen zwar Alkoholika mit, wirkten aber überhaupt nicht oder nur sehr leicht alkoholisiert. In keinem Fall mussten Erziehungsberechtigte informiert werden oder wurde ein Transport zur Ausnüchterungsstelle in der Kinderklinik der Uniklinik Mainz notwendig.
Unter den 82 Kindern und Jugendlichen befanden sich lediglich zwei unter 14-Jährige. Die restlichen Kontrollierten waren im Alter zwischen 14 und 17 Jahren. Insgesamt wurden 217 Minderjährige kontrolliert und ca. 73 Liter alkoholhaltige Getränke wurden an Ort und Stelle entsorgt.
Jugendschutzkontrollen umfassen zusätzlich auch Kontrollen von Verkaufsstellen für Alkoholika, welche insbesondere an Rosenmontag in der Nähe der Strecke des Rosenmontags betrieben werden. Diese werden durch die Jugendsachbearbeiter der Polizei Mainz angesprochen und auf die verbotene Abgabe alkoholhaltiger Getränke an Minderjährige aufmerksam gemacht. Bei Zweifel am Alter des Kunden müssen die Verantwortlichen sich ein Ausweisdokument vorlegen lassen oder auf den Verkauf verzichten. Tun sie dies wider besseres Wissen doch, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach dem Jugendschutzgesetz dar, welche ein Bußgeld nach sich zieht. Im Hinblick auf die Kontrollen der Verkaufsstellen wurden keine Verstöße festgestellt.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkoholmissbrauch bleibt auch im nächsten Jahr ein Schwerpunkt der Einsatzmaßnahmen an Rosenmontag.
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