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POL-PPMZ: Mainz - Schulbeginn - Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht - Pflichten für alle

Mainz (ots)

Am 4. Und 5. September beginnt für die Kinder und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz nach den Sommerferien wieder die Schule. Unter ihnen auch tausende Erstklässler, die gemeinsam mit ihren Angehörigen einen aufregenden und besonderen Tag erleben werden. Gleichzeitig wird es auf den Straßen wieder voller und die Gefahren des Straßenverkehrs steigen alleine durch die zunehmende Verkehrsdichte. Die Polizei nimmt den Schulbeginn regelmäßig zum Anlass, auf Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung und der dort erwähnten "ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht!" hinzuweisen.

Im ersten Halbjahr 2023 kam es im Dienstgebiet des Polizeipräsidiums Mainz zu 1.149 Verkehrsunfällen mit Verletzten. Bei 108 dieser Unfälle wurden insgesamt 131 Kinder verletzt. Im Vergleich zu 2019, dem Vor-Corona-Jahr, sind das 28 verletzte Kinder mehr. Die Zahl der schwerverletzten Kinder lag bei 14 und damit zwar sieben niedriger als ´19, jedoch ist die Zahl der leichtverletzten Kinder von 82 auf 117 gestiegen und damit 2023 um 35 Kinder höher. In ca. 57 Prozent der Fälle wurden die Kinder Opfer durch das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Auffällig; auch die Zahl verletzter, mitfahrender Kinder ist angestiegen. Also die Kinder, die in einem Kfz in einem altersgerechten Sicherungssystem angeschnallt sein sollten.

Werden Kinder bei einem Verkehrsunfall in einem Auto verletzt, liegt dies sehr oft an nicht angelegten oder falschen Sicherungssystemen. Auch wenn Kinder im Schulalter diese bereits selbstständig anlegen können, ist es Pflicht der Fahrzeugführer den ordnungsgemäßen Sitz zu prüfen. Auch die Stelle, an welcher Kinder ein- und aussteigen, sollte mit Bedacht ausgewählt werden. Wenn bereits durch das Anhalten zum Aussteigenlassen Gefahren für andere Kinder oder Verkehrsteilnehmer entstehen, oftmals sind das schon bloße Sichtbehinderungen, sollte über einen geeigneteren Platz nachgedacht werden. Auch der Schulweg sollte gut gewählt sein, nicht der kürzeste ist immer der Beste und schon gar nicht der den Eltern genehmste, sondern der für das Kind adäquateste Schulweg ist der richtige. Der Weg, auf welchem das Kind sich wohl und sicher fühlt, vielleicht mit Freunden unterwegs sein kann ist meist der richtige.

Die Pflichten aller Verkehrsteilnehmer ändern sich nicht mit dem Beginn eines neuen Schuljahres. Vielmehr ist es ständige Pflicht, die bereits oben erwähnte ständige Vorsicht walten zu lassen. Weder das Alter, die Größe noch die vielleicht nicht reflektierende Bekleidung von Kindern rechtfertigen ein nachlässiges oder gar ein Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Insbesondere im Bereich von Schulen, Kindergärten, Haltestellen oder Fußgängerüberwegen müssen Verkehrsteilnehmer ihr Verhalten regelmäßig den Gesamtumständen anpassen. Zum Beispiel sind geltende Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 km/h nicht die Erlaubnis diese 30 km/h immer zu fahren, vielmehr ist dies lediglich die maximal zulässige Geschwindigkeit, so dass es auch Situationen geben kann, bei welchen deutlich langsamer, bis hin zu Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss.

Wenn Kinder als Anfänger am Straßenverkehr teilnehmen sind sie unerfahren und können Gefahren noch nicht erkennen oder richtig einschätzen. Selbstverständlich ist es Aufgabe der Eltern, ihren Kindern die Regeln und Gefahren des Straßenverkehrs zu erläutern, mit ihnen das richtige Verhalten zu üben und falsches Verhalten konsequent anzusprechen. Aber es ist auch ständige Aufgabe aller Verkehrsteilnehmer sich im Straßenverkehr so zu verhalten, wie sie es von Anderen erwarten. Kinder lernen auch durch Nachahmen. Wenn alle sich richtig im Verkehr bewegen, werden auch Kinder dies richtig erlernen.

Alle Dienststellen des Polizeipräsidiums Mainz werden mit Beginn des neuen Schuljahres Kontrollen im Bereich von Schulen verstärken und Schulwege im Blick behalten. Sollten Verkehrsteilnehmer Fragen zum richtigen Verhalten an Schulen, zu Kindersicherung im Auto oder ganz allgemeine Fragen zum Straßenverkehr haben, sind unsere Polizistinnen und Polizisten jederzeit für ein Gespräch dankbar.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131/653045
E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

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Quelle zur Veröffentlichung frei.

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