POL-PPMZ: Mainz - Obduktionsergebnisse in den Todesermittlungsverfahren von Freitag liegen vor - gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mainz und des PP Mainz
Mainz (ots)
Im Zuge der Todesermittlungsverfahren von Freitag, den 19.07.2024, erließ das Amtsgericht Mainz - Ermittlungsrichter - auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mainz Obduktionsbeschlüsse bezüglich der beiden tödlich verletzten Personen. Zwischenzeitlich liegen die Kurzprotokolle der Obduktionsergebnisse des Instituts für Rechtsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität vor. Demnach erlitt die 26-jährige Frau mehrere Stich- und Schnittverletzungen im Bereich des Halses und des Bauches. Nach der vorläufigen rechtsmedizinischen Beurteilung ist als Todesursache ein Verbluten in Kombination mit einer Luftembolie infolge der Verletzungen anzunehmen. Weiterhin wies sie Abwehrverletzungen an ihren oberen Extremitäten auf.
Laut des vorläufigen Obduktionsergebnisses verstarb der 30-jährige Mann aufgrund des Blutverlustes durch eine etwa 10 cm lange Schnittverletzung am Hals. Nach der rechtsmedizinischen Beurteilung sind die Verletzungen des Mannes mit einer Selbstbeibringung plausibel vereinbar. Typische Abwehrverletzungen konnten an ihm nicht festgestellt werden.
Es wurden bezüglich beider Personen weitere rechtsmedizinische Untersuchungen in Auftrag gegeben. Die Leichen der beiden Verstorbenen wurden durch die Staatsanwaltschaft bereits freigegeben.
Nach den bisherigen Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der 30-Jährige seine Ehefrau am Morgen des 19.07.2024 in einem Hotelzimmer im ersten Obergeschoss des Hotels angegriffen hat. Sie konnte sich in den Hotelflur flüchten, wurde jedoch dort weiter attackiert.
Beim Eintreffen der Polizei und der Rettungskräfte wies der Mann noch leichte Vitalzeichen auf. Bei der Frau waren keine Vitalzeichen mehr wahrnehmbar. Bei beiden Personen wurden ca. 40 Minuten lang Reanimationsmaßnahmen - im Ergebnis erfolglos - durchgeführt.
Die Tatwaffe, ein Messer, wurde durch die Einsatzkräfte der Polizei unmittelbar beim Erreichen des Tatorts in der Nähe der beiden Personen auf dem Boden aufgefunden und sichergestellt.
Unter welchen Umständen sich der Mann seine tödliche Halsverletzung gegebenenfalls selber zufügte, ist noch Gegenstand der Ermittlungen.
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