Polizeidirektion Neuwied/Rhein
POL-PDNR: Kontrolle und Vollzug des Jugendschutzgesetzes
Betzdorf (ots)
In den nächsten Wochen wird das Sachgebiet Jugendkriminalität der Polizeiinspektion Betzdorf / Polizeiwache Wissen, in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Kreisverwaltung Altenkirchen und den Ordnungsämtern Testkäufe mit Minderjährigen durchführen. Die Abgabe von alkoholischen Getränken, Tabakwaren, Filmen und Computerspielen unterliegen einer Altersbeschränkung. Branntweinhaltige Getränke und Tabakwaren dürfen an Personen unter 18 Jahren gar nicht abgegeben werden. Andere alkoholische Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. Bei Bild- und Tonträgeren ergibt sich die Altersfreigabe aus dem aufgedrucktem FSK oder USK Kennzeichen. Die Polizei weist darauf hin, dass Verstöße gegen die jugendrechtlichen Bestimmungen, durch das Verkaufspersonal, als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld geahndet werden können.
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