Polizeidirektion Neuwied/Rhein
POL-PDNR: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Betzdorf für den 17.10.2017:
Betzdorf (ots)
Bislang unbekannte Täter beschädigten in der Zeit von Sonntag, 15.10.2017, 19:45 Uhr bis Montag, 16.10.2017, 11:30 Uhr, an einem Wohnhaus in der Wilhelmstraße einen Briefkasten. In dem aus Metallblech bestehenden Briefkasten wurde mit einem Werkzeug ein etwa 8 x 8 cm großes Loch eingebracht. Zeugen werden gebeten sich unter 02741/9260 zu melden.
Ein 79-jähriger Pkw-Fahrer befuhr am Montag, 16.10.2017, 12:15 Uhr, die Decizer Straße und beabsichtigte, in die Friedrichstraße in Richtung Alsdorf einzubiegen. Beim Vorgang des Einfädelns kam es zum seitlichen Zusammenstoß mit dem Pkw eines 45-jährigen. Die Unfallbeteiligten beschuldigten sich gegenseitig, den Verkehrsunfall verursacht zu haben. Der 79-jährige Unfallbeteiligte gab an, dass der 45-jährige die linke von zwei Fahrspuren in Richtung Alsdorf befahren habe und dann beim Fahrstreifenwechsel nach rechts den Verkehrsunfall verursacht zu haben. Der 45-jährige behauptet, die rechte Fahrspur benutzt zu haben und der 79-jährige habe die Vorfahrt beim Einfädeln missachtet. Die Polizei Betzdorf sucht nun Zeugen, die den Verkehrsunfall beobachtet haben. Sie werden gebeten sich unter 02741/9260 oder per Mail pibetzdorf@polizei.rlp.de zu melden.
In einem Geschäft für An- und Verkauf von Elektronikartikel in der Bahnhofstraße kam es am Montag, 16.10.2017, 14:30 Uhr bis 14:40 Uhr, zu einem Diebstahl von einem Mobiltelefon Apple Iphone 5s. Eine Frau und ein Mann betraten mit einem Kleinkind den Laden und interessierten sich für die Mobiltelefone in der Auslage des Schaufensters. Der Mann verwickelte die Verkäuferin in ein Gespräch und zog somit die Aufmerksamkeit auf sich. In dieser Zeit wurde von der Frau das Mobiltelefon aus der Auslage genommen. Die Frau verließ unmittelbar das Geschäft mit dem Kleinkind. Nachdem die Frau den Laden verlassen hatte, hatte der Mann plötzlich kein Interesse mehr an den Mobiltelefonen und verließ ebenfalls das Geschäft. Der Tathergang konnte über eine Videoaufzeichnung nachvollzogen werden.
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