Polizeidirektion Neuwied/Rhein
POL-PDNR: Rheinbreitbach-Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr; Bad Hönningen-Personenkontrolle ergibt Fahndung; St. Katharinen -Sachbeschädigung an Toilettenhäusschen; Bad Hönningen-Einbruch in EFH
Linz am Rhein (ots)
Rheinbreitbach - Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr Am Mittwoch den 16.11.2022 kam es in der Ortslage der Rheinbreitbach in den Mittagsstunden zu einem Disput zwischen zwei Verkehrsteilnehmern, ausgelöst durch einen Vorfahrtsverstoß. In diesem Zusammenhang folgte der Beschuldigte dem Geschädigten, bremste ihn aus und beleidigte den Geschädigten daraufhin mit mehreren unflätigen Ausdrücken.
Über das Kennzeichen des Beschuldigten konnten dessen Daten ermittelt und ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet werden.
Bad Hönningen - Personenkontrolle ergibt Fahndungsnotierung In den Abendstunden des 20.11. führten Beamte der Polizei Linz am Rhein im Bereich der Rheinanlage eine Kontrolle einer verdächtigen Person durch. Hierbei wurde bekannt, dass eine Fahndungsnotierung zu der Person bestand und diese durch die Beamten sodann erledigt werden konnte.
St. Katharinen OT Hargarten - Sachbeschädigung an Toilettenhäusschen Durch Angehörige des JGV Hargarten wurde am 20.11. mitgeteilt, dass man beim Aufbau des diesjährigen Weihnachtsmarktes festgestellt habe, dass die Türen der Toilettenhäusschen massiv beschädigt wurden. Aufgrund der Lage, wie auch der Art der Beschädigung wird davon ausgegangen, dass es sich um jugendliche Täter gehandelt haben dürfte.
Hinweise an die Polizei Linz am Rhein unter der 02644-9430 oder PILinz.Wache@Polizei.rlp.de.
Bad Hönningen - Einbruch in Einfamilienhaus In der Nacht vom 19. auf den 20.11. kam es in der Straße "Zum Kronenborn" in Bade Hönningen in Abwesenheit des Eigentümers zu einem Einbruchsdelikt. Unbekannte Täter verschafften sich durch Aufhebeln der Terrassentüre Zugang zum Objekt und entwendeten geringfügige Sachwerte. Die Polizei weist darauf hin, dass insbesondere in der sog. dunklen Jahreszeit verdächtige Wahrnehmungen gemeldet und bei Verlassen des Hauses geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden sollten.
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