Polizeidirektion Neuwied/Rhein
POL-PDNR: Pressebericht der Polizeiinspektion Neuwied zum Wochenende 21.03. - 23.03.2025
Neuwied (ots)
Am späten Freitagabend, den 21.03.2025, fielen den Beamten ein Audi A3 und ein Seat Ibiza auf, welche die Andernacher Straße mit überhöhter Geschwindigkeit befuhren. Es machte den Anschein, als wollten die beiden Fahrzeugführer ihre Fahrleistung miteinander messen. Bevor die Fahrzeuge durch die Beamten gestoppt werden konnten, wurde eine Geschwindigkeit von über 120 km/h im Bereich der Kirchstraße erreicht. Gegen beide Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens eingeleitet. Die Führerscheine der beiden 18- und 20-jährigen Männer wurden sichergestellt.
Am Samstag, den 22.03.2025 kam es gegen 15:15 Uhr zu einer Verkehrsunfallflucht eines Fahrradfahrers. Dies wurde hiesiger Dienststelle durch den 11-jährigen aufmerksamen Zeugen gemeldet. Der Mann sei gegen den geparkten PKW gefahren und gestürzt. Anschließend sei der Mann wieder auf sein Fahrrad gestiegen und habe die Unfallstelle verlassen, ohne seine Daten zu hinterlassen. Gegen den unbekannten Mann wurde ein Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht eingeleitet.
Gegen 22:30 Uhr ereignete sich am Samstagabend ein Verkehrsunfall auf der B256 in der Ausfahrt zur B42. Der 37-jährige Fahrzeugführer verlor dabei auf regennasser Fahrbahn die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Dort kollidierte der PKW mit der Schutzplanke. Verletzt wurde bei dem Verkehrsunfall niemand, es entstand jedoch Sachschaden am PKW und der Schutzplanke. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag führen die Beamten der PI Neuwied eine Verkehrskontrolle durch. Bei dem 49-jährigen Fahrzeugführer konnten Auffälligkeiten festgestellt werden, welche auf einen zurückliegenden Betäubungsmittelkonsum hindeuten könnten. Zudem wies der Fahrzeugführer einen Atemalkoholwert von 0,06 Promille auf. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt wurde untersagt. Neben einem Ordnungswidrigkeitenverfahren erwartet den Fahrer auch ein Fahrverbot sowie eine Überprüfung seiner generellen Fahrtauglichkeit durch die Fahrerlaubnisbehörde.
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