POL-PDMT: Testkäufe in Bad Marienberg und Hachenburg - viele Stellen fielen durch, besserten sich aber auch bei einem zweiten Testkauf -
Hachenburg/Bad Marienberg (ots)
Am Donnerstag, den 09.07.2020 fanden seit Ausbruch der Corona-Pandemie das erste Mal wieder Jugendschutzkontrollen in Hachenburg und Bad Marienberg statt. Hierbei wurden verschiedene Geschäfte, die Alkohol und Tabak verkaufen, kontrolliert. Mit tatkräftiger Unterstützung der Polizeiinspektion Westerburg, der Ordnungsämter Bad Marienberg und Hachenburg, sowie zwei Schülern der HBFS Lahnstein wurden in je fünf Stellen das Abgabeverhalten der Verkäufer gegenüber minderjährigen Testkäufern überprüft. Zeitgleich fanden jeweils fünf Testkäufe in Bad Marienberg und in Hachenburg statt. Während in Hachenburg Abgabestellen verbotenerweise harten Alkohol oder Tabak an den jugendlichen Testkäufer abgaben, sind in Bad Marienberg sogar vier von fünf Stellen negativ aufgefallen. Aufgrund der besonderen Situation in den Verkaufsstellen durch die aktuelle Maskenpflicht wurde dort unter Hinzuziehung der Marktleitung im Rahmen von präventiven Korrekturgesprächen noch einmal auf die -vor allem jetzt besondere- Notwendigkeit der Ausweiskontrolle hingewiesen. Zudem wurden weitere Kontrollen angekündigt, welche zeitnah durchgeführt wurden.
Am 16.07.2020 fand in Hachenburg wieder mit Unterstützung einer Jugendsachbearbeiterin und einem 'Testkäufer' von der PI Westerburg die Reflexion des ersten Testkaufs statt. Hierbei bestanden nun noch zwei von fünf Stellen den Testkauf nicht und dem Minderjährigen wurde Ware überlassen, welche er nach dem Jugendschutzgesetz nicht erwerben darf. Hierbei handelte es sich um zwei der drei Stellen, welche beim ersten Testkauf schon negativ aufgefallen sind. Am 21.07.2020 wurde dann auch der erste Durchlauf in Bad Marienberg reflektiert. Hier zeigte sich ein großer Erfolg ab, denn ein zweiter Kauf war in allen Geschäften nicht mehr möglich. Vorbildlich wurde der Ausweis kontrolliert und der Erwerb von Alkohol oder Tabak verweigert. Lediglich eine Stelle, die zuvor noch nicht kontrolliert worden war, gab hochprozentigen Alkohol an den jungen Mann, der als Testkäufer fungierte, ab. Die vorher angekündigten Ordnungswidrigkeitenanzeigen werden in den Fällen des zweimaligen Auffallens gefertigt. Bei allen anderen Stellen erfolgt eine schriftliche Verwarnung, aber auch ein lobendes Schreiben, sofern sich korrekt verhalten wurde.
Der unzulässige Verkauf von hochprozentigen Spirituosen und nikotinhaltigen Tabakwaren kann Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen und kann sich gegen den Verkäufer und/oder die Verkaufsstelle richten. Auch in Zukunft werden immer wieder solche Testkäufe zum Schutz unserer Jugendlichen durchgeführt werden.
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