POL-PDMY: Pressemeldung der PI Mayen für die Zeit vom 08.08.-09.08.2017,06.00 Uhr
Mayen (ots)
Vermisstes Kind. Gegen 15.40 Uhr meldete eine besorgte Mutter, dass sich ihr 8 jähriges Kind während eines Einkaufes auf dem Laurentiusmarktes in Mayen unbemerkt entfernt hatte. Die unmittelbar eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen waren dann gegen 16.10 Uhr erfolgreich. Eine Funkstreife fand das Kind und brachte es wohlbehalten zur erleichterten Mutter zurück.
Fahndungsmaßnahmen erfolgreich. Gegen 20.00 Uhr wurden die Beamten zu einem Verkehrsunfall auf einem Tankstellengelände an der B 262 in Mendig gerufen. Dort hatte ein Transporter einen stehenden PKW beschädigt und war dann, ohne die erforderlichen Daten zu übermitteln, geflüchtet. Ein Unfallzeuge folgte dem LkW. Mit Untestützungskräften der Polizeiautobahnstation Mendig, konnte der Transporter dann gestellt werden. Bei den Ermittlungen stellte sich dann heraus, dass der verantwortliche Fahrzeugführer aus Großbritanien stammte und zudem noch an der Tankstelle tankte, ohne dort zu zahlen. 2 Strafverfahren wegen Unfallflucht und Tankbetrug wurden eingeleitet; eine Sicherheitsleistung einbehalten.
Einbruch in Garage Aus einer Garage entwendeten bislang unbekannte Täter ein Pocket Bike und ein Verstärkerkabel. Die Garage wurde aufgehelt; von dem Sachverhalt erhielt die Inspektion gegen 21.30 Uhr Kenntnis. Eventuelle Zeugen mögen sich bitte mit der Polizeiinspektion in Mayen in Verbindung setzen.
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nach Kottenheim wurden die Beamten um Mitternacht wegen einer Ruhestörung gerufen. Beim Herannahen des Streifenwagens an den Einsatzort flüchteten 2 Personen fußläufig. Ein 16 jähriger Junge konnte von den Beamten dann gestellt werden. Das Fluchtverhalten war nun nachvollziehbar. In seinem mitgeführten Rucksack fand man 13,5 g Marihuana, 1 Joint,ein Crusher sowie 4 Gripptütchen mit Anhaftungen von BTM.
Gegen 02.15 Uhr fiel dann in Ettringen eine 44 jährige Fahrzeugführerin auf. Sie zeigte typische Anzeichen von Drogenkonsumn, was dann auch ein Vortest bestätigte.Die Weiterfahrt wurde untersagt; eine Blutprobe entnommen sowie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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