POL-PDMY: Mayener Verkehrssicherheitstage - Stationäre Verkehrskontrollen
Mayen (ots)
Im Zeitraum vom 11.-14.09.2018 wurden im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Mayen stationäre Verkehrskontrollen durchgeführt. Die Kontrollen fanden in den Ortslagen Mayen, Polch, Ochtendung und Mendig statt. Die Polizeiinspektion wurde dabei durch Kräfte der Bereitschaftspolizei Koblenz und der Kriminalinspektion Mayen unterstützt.
Es wurden 93 Ordnungswidrigkeiten festgestellt, von denen der überwiegende Teil eine Verwarnung nach sich zog. In 16 Fällen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, weil Fahrzeugführer das Mobiltelefon bei der Fahrt benutzten. Die Ablenkung im Straßenverkehr hat im Smartphone-Zeitalter stetig zugenommen und stellt mittlerweile eine nicht unerhebliche Gefahr im Straßenverkehr dar.
Auch der technische Zustand der Fahrzeuge wurde durch die Beamten überprüft. Bei 38 Fahrzeugen wurde ein Mängelberichtsverfahren eingeleitet, z.B. wegen abgelaufenem TÜV, fehlendem Verbandskasten oder defekter Beleuchtung.
Zwei kontrollierte Fahrzeugführer verfügten nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis und müssen sich in einem Strafverfahren verantworten. Ein Fahrzeugführer stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Hier ist mit einem Bußgeld in Höhe von 500EUR zu rechnen. Darüber hinaus wurde bei einem Fahrzeug ein Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz festgestellt.
Hintergrund der durchgeführten Verkehrskontrollen ist, das der Verkehrsaktionstag EDWARD (European Day Without A Road Death - 19.09.2018) seinen Schatten vorauswirft. Erklärtes Ziel der Aktion ist es, die Zahl der Verkehrstoten europaweit zumindest an diesem einen Tag auf Null zu reduzieren. Im Fokus der durchgeführten Kontrollen stand auch die Zielgruppe der jungen Fahrer (18-24 Jahre), die statistisch gesehen ein hohes Unfallrisiko trägt.
Das positive Fazit der durchgeführten Verkehrskontrollen ist, dass nahezu alle kontrollierten Fahrzeugführer verkehrstüchtig waren. Dennoch zeigt die vergleichsweise hohe Anzahl an geringfügigen Verstößen die Notwendigkeit von Kontrollen im Straßenverkehr auf.
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