POL-PDMY: Vorfahrtsverletzung mit leichter Fahne
Ulmen (ots)
Ohne die Vorfahrt zu beachten fuhr am Freitagnachmittag eine Autofahrerin in Ulmen auf die B 259 auf. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Auto, das auf der Bundesstraße in Richtung Kelberg unterwegs war. Zum Glück blieben die Fahrerinnen, die beide aus dem Kreis Daun stammen, unverletzt. Den aufnehmenden Beamten fiel jedoch bei der Unfallaufnahme leichter Alkoholgeruch bei der Unfallverursacherin auf. Ein Atemtest bestätigte den Verdacht. Aufgrund des Vortestes ist von einem Promillewert deutlich unter 1 o/oo auszugehen. In Verbindung mit einem Verkehrsunfall oder auch einer anderen Fahrauffälligkeit ist bereits ein solcher Wert zu hoch und kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Bei der Fahrerin wurde eine Blutprobe veranlasst. Erst das Ergebnis der Blutprobe ist verbindlich. Im Anschluss entscheidet die Staatsanwaltschaft über den Fortgang des Verfahrens.
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