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Polizeidirektion Mayen

POL-PDMY: Verkehrsbericht der Polizeiinspektion Remagen für das Jahr 2019 (Bitte beachten Sie auch die Anlagen mit den entsprechenden Datenreihen zu den angesprochenen Themen)

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Remagen (ots)

Kernsätze:

   -	Rückgang der Verkehrsunfälle um 4 % gegenüber 2018; rund 88% 
sind Sachschadensunfälle
   -	4,8% weniger verletzte Personen
   -	Kein tödlicher Verkehrsunfall in 2019
   -	Anstieg bei Verkehrsunfallfluchten gestoppt; die 
Aufklärungsquote liegt mit 43,8% im Bereich des langjährigen 
Mittelwerts und im Landestrend
   -	Unfällen unter Einfluss von Alkohol bzw. Drogen steigen weiter 
an
   -	Steigerung der polizeilichen Präventions- und 
Repressionsmaßnahmen trotz hoher Einsatzbelastung

Zuständigkeitsgebiet und Kerndaten

Das Dienstgebiet der Polizeiinspektion (PI) Remagen umfasst die Städte Remagen und Sinzig, die Stadt und Verbandsgemeinde Bad Breisig sowie einen Großteil der Verbandsgemeinde Brohltal. Somit ergibt sich eine zu betreuende Gesamtfläche von 254,56 Quadratkilometern mit über 60.000 Einwohnern. Das betreffende Straßennetz umfasst eine Vielzahl innerörtlicher Straßen, aber auch 60 Kilometer Bundesstraßen, 105 Kilometer Landesstraßen und rund 60 Kilometer Kreisstraßen.

Auf diesem Straßennetz ereigneten sich im Jahr 2019 insgesamt 1.945 Verkehrsunfälle. Das sind 4% weniger als im Jahr 2018 (= 2.026). Bei 1.709 (= 87,8%) Verkehrsunfällen blieb es bei Sachschäden. Damit hebt sich die Region positiv von den landesweiten Daten, die eine geringe Zunahme an Verkehrsunfällen ausweisen. Im Jahr 2018 musste insbesondere im Baustellenbereich zwischen "Süd-Einfahrt Remagen" und "Hochkreisel Sinzig" eine deutliche Zunahme von Verkehrsunfällen verzeichnet werden. Nach dem Rückbau dieser Großbaustelle sind dort die Unfallzahlen wieder auf "Normalmaß" gesunken. Die Einrichtung der neuen Großbaustelle auf der B9 (Instandsetzung der Ahr- und Hochstraßenbrücke Sinzig) führt nach bisheriger Betrachtung zu keinem nennenswerten Anstieg der Verkehrsunfälle.

Verletzte Personen im Straßenverkehr

Im Jahr 2019 kam es zu einem schweren Verkehrsunfall, bei dem eine Person verstorben ist. Wie sich im Rahmen der Ermittlungen herausstellte waren die todesursächlichen Verletzungen jedoch auf ein unmittelbar zuvor eingetretenes, akutes körperliches Versagen zurückzuführen. Unfallstatistisch betrachtet ergibt sich daraus, dass die PI Remagen in 2019 keinen tödlichen Verkehrsunfall zu verzeichnen hat - wie bereits im vergangenen Jahr!

Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden ist in 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 2% gesunken und liegt im Bereich des mehrjährigen Mittelwerts der PI Remagen. Insgesamt verletzten sich auf den Straßen des Zuständigkeitsgebiets 297 Personen, 59 Menschen trugen schwere Verletzungen davon.

Verkehrsunfallflucht - "Kavaliersdelikt"?

Im Volksmund wird im Zusammenhang mit Verkehrsunfallfluchten gelegentlich von einem "Kavaliersdelikt" gesprochen. Dieser Auffassung ist ausdrücklich zu widersprechen und das sieht auch das StGB so. In gravierenden Fällen ist der Entzug der Fahrerlaubnis obligatorisch und in Einzelfällen ist sogar Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich. Im Zuständigkeitsgebiet der PI Remagen ist die Zahl der Verkehrsunfallfluchten im Vergleich zum Vorjahr um 1,32% zurückgegangen. Jedoch liegt die Zahl mit insgesamt 447 Fällen weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Aufklärungsquote (AQ) bewegt sich mit 43,8 % im Bereich des langjährigen Mittels und auf Landesniveau. Das bedeutet aber auch: Mehr als jeder zweite Geschädigte einer Unfallflucht bleibt auf seinem Schaden "sitzen". Die Beamten der PI Remagen haben es sich in 2020 zum Ziel gesetzt, wieder an die Spitzen-AQ von 48,1% aus dem Jahr 2018 anzuknüpfen. Neben der eigenen Ermittlungsarbeit ist die Polizei hier besonders auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger als Zeuge und Hinweisgeber angewiesen.

Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Alkohol bzw. Drogen

Im Bereich der PI Remagen bewegen sich die Unfallzahlen unter dem Einfluss von Alkohol und/oer Drogen seit Jahren im Bereich zwischen 30 und 40 Verkehrsunfällen. Das Jahr 2019 lässt jedoch einen Höchstwert von 44 Unfällen verzeichnen. Im Vergleich zum langjährigen Mittelwert ist dies ein Anstieg von rund 18%. Der Anstieg lässt sich nicht alleine mit der Annahme "Es nehmen immer mehr Menschen unter Drogen / Alkohol im Straßenverkehr!" erklären. Die Polizei hat auf diesem Sektor intensive Aus- und Weiterbildung betrieben, was zu einer Aufhellung des Dunkelfelds beigetragen haben dürfe.

Hauptunfallursachen

Bei fast allen polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen steht menschliches Fehlverhalten im kausalen Zusammenhang mit der Verursachung eines Unfalls. Wie im Jahr 2018 belegt auch in 2019 die Unfallursache "Abstand" mit 772 Fällen (42,1%) deutlich den 1. Platz in der Rangliste. Dahinter folgen die Ursachen "Wenden/ Rückwärtsfahren" (394 Fälle / 21,5%) und "Geschwindigkeit" (132 Fälle / 7,2%). Hier ist anzumerken, dass in die statistische Erfassung ausschließlich die mutmaßlich Hauptunfallursache einfließt, obwohl viele Unfälle mehrere Ursachen haben. Insbesondere eine zu hohe bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit wird schon deshalb häufig mitursächlich sein, weil mit höherer Geschwindigkeit zwangsläufig das Reaktionszeitfenster für die Beteiligten kleiner und der benötigte Bremsweg länger wird.

Unfallhäufungsstellen

Bei den Unfallhäufungsstellen im Dienstgebiet der PI Remagen gab es in 2019 nur "alte Bekannte". Die B 9 ist aufgrund des enorm hohen Verkehrsaufkommens natürlich insgesamt stark (unfall-)belastet. Daneben bringen die beiden zentralen Kreisverkehre in Sinzig (Wall-/Kölner Straße sowie Wall-/Harbachstraße) traditionell Konfliktsituationen mit sich und der unebene Bahnübergang auf der B 412 vor Niederzissen bereitet Radfahrern große Probleme. Anfällig für unliebsame Begegnungen mit Wild sind vor allem die K 86 zwischen Schloß Ahrental und Königsfeld sowie die K 44 zwischen Löhndorf und Ehlingen. Die Unfallhäufungsstellen werden im Rahmen der turnusmäßigen Unfallkommissionssitzung (LBM, Kreisverwaltung, Kommune und Polizei), aber auch vor Ort bei Verkehrsschauen fortlaufend bewertet und analysiert mit dem Ziel, durch geeignete Maßnahmen örtliche Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und ggf. zu optimieren. Aber auch hier gilt: Die Hauptfehlerquelle ist und bleibt der Mensch!

Verkehrsüberwachung

Damit die Polizei die aktuelle Unfallentwicklung positiv beeinflussen kann, sind sowohl präventive als auch repressive Maßnahmen notwendig. Ein wesentlicher Bestandteil der Präventivmaßnahmen ist die Verkehrserziehung im Rahmen der Jugendverkehrsschule, themenbezogene Veranstaltungen in Schulen und bei entsprechenden Zusammenkünften oder Veranstaltungen.

Daneben sind begleitende Kontrollen im Straßenverkehr unverzichtbar. Die Polizei Remagen hat - unterstützt von den Besatzungen der Radarfahrzeuge der Verkehrsdirektion Koblenz - im Jahr 2019 insgesamt 113 Geschwindigkeitsmessungen sowie eine Vielzahl an mobilen Verkehrskontrollen durchgeführt. Hierbei konnten (oder mussten) insgesamt 17.591 Verwarnungen ausgesprochen und 3.294 Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Zusätzlich konnten 42 Fahrten unter Alkoholeinfluss und 41 Fahrten unter Drogeneinfluss gestoppt bzw. festgestellt werden. Des Weiteren wurden 334 Verkehrsstraftaten (Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, Beleidigung, etc) registriert. Die zuletzt verstärkt in Mode gekommenen E-Roller sind im hiesigen Dienstgebiet bisher polizeilich in einem sehr geringen Maß in Erscheinung getreten, in Unfälle waren sie noch gar nicht involviert. "Klassisch" motorisierte Zweiradfahrer tauchen in der Remagener Unfallbilanz in 2019 allerdings 56mal auf - in 2018 waren es nur 46. Die Zahl der Fahrradunfälle blieb mit 56 zu 55 praktisch gleich.

Abschließend bleibt das Verspechen, dass die Beamtinnen und Beamten der PI Remagen auch im laufenden Jahr an dem hohen Niveau der Präventions- und Repressionsarbeit festhalten werden, um für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Remagen
Telefon: 02642 / 9382-0
www.polizei.rlp.de/pd.mayen

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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