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POL-PDMY: Kontrollmaßnahmen der PI Adenau im Schneegebiet "Hohe Acht" und "Arft"

Adenau / Hohe Acht / Arft (ots)

An diesem Wochenende, vom 08.01.2021 bis zum 10.01.2021, betrieben die Beamten der PI Adenau mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei sowie den Ordnungsbehörden der VGV Adenau, VGV Vordereifel sowie der KV Ahrweiler gezielte Kontrollmaßnahmen im Schneegebiet der "Hohen Acht" sowie "Arft". Der Grund der verstärkten Kontrolltätigkeiten war das in den letzten Wochen stark erhöhte Besucheraufkommen an Wintersportbegeisterten, welche die Region im Rahmen eines Tagesausfluges aufsuchten. Daraus resultierend kam es zu diversen Verkehrsbehinderungen im Bereich der unmittelbar angrenzenden Straßen der B412 und der L10. Wegen den zurückliegenden Geschehnissen galt es nun mittels der im Dienst befindlichen Kräfte bei gleichzeitiger offenen und bürgerfreundlichen polizeilichen bzw. ordnungsbehördlichen Präsenz die aktuellen Abstands-/Hygienevorschriften sowie Kontaktbeschränkungen zu überwachen und bei festgestellten Verstößen diese anlassbedingt zu verfolgen. An den jeweiligen Tagen ließen sich bereits ab den Morgenstunden, gegen 10:00 Uhr, die ersten Wintersportbegeisterten und Wanderer feststellen. Die angrenzenden öffentlichen Parkplätze waren schon nach kurzer Zeit vollständig ausgelastet, sodass die Verkehrsteilnehmer mit ihren Pkws auf den angrenzenden Grünstreifen sowie auf dem Seitenstreifen der B412 in Absprache mit der Ordnungsbehörde ausweichen mussten. In den Mittagsstunden konnte man den größten Zulauf an Besuchern und Fahrzeugen feststellen. Folglich kam es zu geringen Verkehrsbehinderungen in Form von stockenden Verkehr. Die Verkehrsüberwachung sowie etwaige Verkehrsmaßnahmen wurden seitens der Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei übernommen.

Im Vergleich zu den beiden letzten Wochenenden lässt sich bzgl. des Freitags und des Samstags resümierend feststellen, dass sich fast alle Tagesbesucher an die coronabedingten Vorschriften hielten. Lediglich eine Gruppierung von 25 Personen musste kurzer Hand aufgelöst und mittels eines Platzverweises belegt werden. Diverse Parkverstöße wurden von den jeweiligen Ordnungsbehörden geahndet. Am darauffolgenden Sonntag lässt sich im Vergleich zu den Vortagen ein entgegengesetztes, stark erhöhtes Besucheraufkommen feststellen. Die beiden Schneegebiete waren komplett ausgelastet. Der Straßenverkehr kam teilweise zum Erliegen. Daraus resultierend wurden seitens der Tagesbesucher vor- und nachgelagerte Örtlichkeiten der Schneegebiete aufgesucht. In diesem Zusammenhang musste in der Ortslage Kottenborn eine 8-köpfige aus Nordrhein-Westfalen stammende Personengruppe auf einem landwirtschaftlichen Feld getrennt werden. Diese richteten sich dort mittels Campingstühlen ein und missachteten sämtliche Abstands- und Hygieneregeln sowie Kontaktbeschränkungen. Im Rahmen der Personenkontrolle wurde zunächst die Preisgabe der jeweiligen Personalien verweigert und die eingesetzten Beamten mehrfach beleidigt. Nur unter Hinzuziehung weiterer Einsatzkräfte konnte die polizeilichen Maßnahmen durchgesetzt werden. Abschließend wurden Platzverweise gegen die Involvierten ausgesprochen. Neben der strafrechtlichen Sanktionierung der Beleidigungen wurden Ordnungswidrigkeits-Verfahren wegen Verweigerung der Personalien sowie wegen Verstößen gegen die CoBeLVO eröffnet. Den betreffenden Personen drohen nun ein erhebliches Bußgeld sowie eine weitere strafrechtliche Verfolgung.

Die Bürgerinnen und Bürger zeigten großes Verständnis für die getroffenen behördlichen Maßnahmen. Abschließend lässt sich aufgrund der aktuellen Pandemielage feststellen, dass lediglich an den ersten beiden Tagen ein deutlicher Rückgang an Besuchern verzeichnet werden konnte und dem eindringlichen Appell des Zuhausebleibens nachgekommen wurde. Der heutige Sonntag spiegelte dies jedoch nicht wieder. Trotz der coronabedingten Einschränkungen wurden die Schneegebiete "Hohe Acht" und "Arft" vornehmlich von überregionalen Gästen stark frequentiert.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Adenau

Telefon: 02691 - 9250


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Quelle zur Veröffentlichung frei.

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