POL-PDMY: Kontrollmaßnahmen der Polizei Adenau in den Wintersportgebieten Hohe Acht und Arft
Adenau/Hohe Acht/Arft (ots)
Auch an diesem Wochenende wurden die Wintersportgebiete "Hohe Acht" sowie "Arft" von Freitag, 15.01.2021 bis einschließlich Sonntag, 17.01.2021 von zahlreichen Wintersportlern und Familien zum Rodeln aufgesucht. Aufgrund dessen erfolgten, wie auch bereits in den Vorwochen, umfangreiche Kontrollmaßnahmen durch die Ordnungsbehörden der Verbandsgemeinden, der Kreisverwaltung Ahrweiler sowie der Polizeiinspektion Adenau mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei.
Aufgrund bester Wintersportbedingungen und hinzukommenden Neuschnees herrschte ein reges Besucheraufkommen. Insbesondere am Sonntag, den 17.01.2021 fanden eine Vielzahl von Besuchern den Weg in die Eifel. Bereits in den Morgenstunden waren die ersten Wanderer und Wintersportbegeisterten unterwegs. Die öffentlichen Parkplätze waren aufgrund des Besucheransturms schnell ausgelastet und es kam zeitweise zu geringfügigen Verkehrsbeeinträchtigungen im Bereich der Bundesstraße. Durch Verkehrslenkungsmaßnahmen und eine ständige Präsenz vor Ort konnte ein größerer Rückstau verhindert werden.
Einige Verkehrsteilnehmer fuhren sich mit ihrem Pkw im Schnee fest, sodass diese nur mit Hilfe die Fahrt fortsetzen konnten. Diverse Parkverstöße wurden von den jeweiligen Ordnungsbehörden geahndet.
In Bürgergesprächen erfolgte eine Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich der Einhaltung der aktuell geltenden Bestimmungen der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, insbesondere die Einhaltung von Mindestabständen, das gegebenenfalls erforderliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die Vermeidung von, wenn auch nur kurzzeitigen, Ansammlungen.
Die Bürger zeigten überwiegend Verständnis und Akzeptanz für die polizeilichen und ordnungsbehördlichen Maßnahmen.
Im Wintersportgebiet "Arft" konnte dennoch eine 6-köpfige Personengruppe, bestehend aus Angehörigen aus vier Haushalten festgestellt werden. Der daraus resultierende Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen der Corona-Bekämpfungsverordnung wird von der zuständigen Ordnungsbehörde konsequent verfolgt.
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