POL-PDMY: Pressemitteilung der PI Bad Neuenahr-Ahrweiler zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2024
Bad Neuenahr-Ahrweiler (ots)
Vorbemerkung
Die Polizeiinspektion (PI) Bad Neuenahr-Ahrweiler ist zuständig für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, die verbandsfreie Gemeinde Grafschaft, sowie die Ortsgemeinden Schalkenbach und Königsfeld in der Verbandsgemeinde Brohltal und die Ortsgemeinden Altenahr, Mayschoß, Rech, Dernau, Kalenborn und Berg in der Verbandsgemeinde Altenahr.
Alle aufgeführten Fallzahlen beziehen sich auf Straftaten mit Tatort in den o.a. Gemeinden. Die abschließende Bearbeitung der Delikte erfolgt grundsätzlich bei der PI Bad Neuenahr-Ahrweiler. Einige Delikte werden bei der Kriminalinspektion in Mayen bearbeitet.
Im Jahr 2024 hat die PI Bad Neuenahr-Ahrweiler insgesamt 1.949 Straftaten aufgenommen, wobei hiervon im Laufe der weiterführenden Ermittlungen 1.062 Straftaten aufgeklärt werden konnten. Dies entspricht einer Aufklärungsquote von 54,5 % (Aufklärungsquote 2023: 55,7 %). Gleichbedeutend ist dies eine Reduzierung der Gesamtfallzahlen zum Vorjahr um 272 Fälle oder um 12,2 %.
Auswertung zu verschiedenen Deliktsbereichen, die abschließend durch die PI Bad Neuenahr-Ahrweiler bearbeitet wurden:
Körperverletzungsdelikte
Hier sind alle Körperverletzungsdelikte (z.B. einfache, gefährliche und schwere Körperverletzung) erfasst: 2023: 211 Fälle (Aufklärungsquote: 91,5 %); 2024: 196 Fälle (Aufklärungsquote 90,8 %) Im Bereich der Körperverletzungsdelikte verzeichnete die hiesige PI Bad Neuenahr-Ahrweiler einen leichten Rückgang der Fallzahlen. Zahlreiche Körperverletzungsdelikte sind immer noch Ausfluss von zu hohem Alkoholkonsum.
Einfacher Diebstahl
Hierunter sind alle Diebstahlsdelikte zu verstehen, bei denen keine erschwerenden Umstände hinzukommen. 2023: 364 Fälle (Aufklärungsquote: 23,9 %); 2024: 378 Fälle (Aufklärungsquote 27,8 %) Im Bereich der Fallzahlen des einfach gelagerten Diebstahls ist ein leichter Anstieg von 14 Fällen (oder 3,8 %) zu verzeichnen, wobei die Aufklärungsquote gesteigert werden konnte.
Sonderfall Wohnungseinbruchdiebstahl
In diesem Deliktsfeld erfolgt die Aufnahme und Bearbeitung der Wohnungseinbrüche in enger Kooperation zwischen hiesiger Dienststelle und der Kriminalinspektion Mayen, die diese Fälle abschließend bearbeitet. 2023: 24 Fälle (Aufklärungsquote: 16,7 %); 2024: 26 Fälle (Aufklärungsquote 7,7 %) Die Zahlen im Bereich der Wohnungseinbruchdiebstähle haben sich bei der Pl Bad Neuenahr-Ahrweiler um zwei Fälle leicht erhöht. Da im Deliktsfeld Wohnungseinbruchdiebstahl die Spurenauswertung sehr zeitaufwändig ist und Auswertungen noch ausstehen, ist mit einer nachträglichen Steigerung der Aufklärungsquote zu rechnen.
Betrug
2023: 291 Fälle (Aufklärungsquote: 61,2 %); 2024: 231 (Aufklärungsquote: 55,8 %) Die erneute Reduzierung der Fallzahlen im Bereich der Betrugsdelikte dürfte aufgrund der festzustellenden Verlagerung des strafrechtlich relevanten Handelns ins Internet (Stichwort: "Tatort Internet") zu begründen sein. Die Aufklärungsquote sank in diesem Bereich leicht.
Sachbeschädigung
2023: 191 Fälle (Aufklärungsquote: 17,8 %); 2024: 154 Fälle (Aufklärungsquote: 24,0 %) Seit 2019 (325 Fälle) sinken die Fallzahlen in diesem Deliktsbereich stetig. Die Aufklärungsquote in diesem Bereich konnte gesteigert werden.
Häusliche Gewalt
Im Jahr 2023 wurde der Begriff "Gewalt in engen sozialen Beziehungen (GesB)" bundeseinheitlich in den Begriff "Häusliche Gewalt (HG)" umbenannt. Gleichzeitig wurde mit der Einführung des Begriffes "Häusliche Gewalt" auch der Opferkreis erweitert, wonach hierunter auch Delikte innerhalb einer Familie, Gewalt unter Senioren und auch die Gewalt in der Pflege und von diversen Personen erfasst werden. Unter der ehemaligen Begriffsdefinition GesB wurden bis dato ausschließlich Delikte erfasst, bei denen ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Täter und Opfer besteht oder in der Vergangenheit bestand. Die Aufklärungsquote liegt hier naturgemäß bei 100 %. 2023: 71 Fälle; 2024: 87 Fälle Die Steigerung dürfte auf die Ausweitung des Deliktfeldes zurückzuführen sein (s.o.).
Straftaten zum Nachteil von Polizeibeamten und Rettungsdienstkräften (ausschließlich Delikte nach §§ 113,114,115 StGB)
2023: 12 Fälle (Aufklärungsquote 100 %); 2024: 13 Fälle (Aufklärungsquote 92,3 %) Seitens der PI Bad Neuenahr-Ahrweiler wurden im Jahr 2024 insgesamt 13 Delikte zum Nachteil von Polizeibeamten und Mitarbeitern des Rettungsdienstes erfasst, wobei hierzu anzumerken ist, dass es sich hierbei ausschließlich um erfasste Straftatbestände gem. §§ 113,114,115 StGB handelt.
Rückfragen bitte an:
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Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler
André Kirschner, PHK
stellv. Dienststellenleiter
Telefon: 02641/974-202
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