POL-VDKO: Neben Fahrgästen gammelndes Frischfleisch transportiert - Polizei zieht Kleinbus sofort aus dem Verkehr -
56412 Heiligenroth (ots)
Am Samstag, 21.04.2018 kontrollierte die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz auf der BAB 3, Rastplatz Montabaur, im Laufe des Vormittags einen mit Fahrgästen besetzten Kleinbus mit Anhänger. Es wurde festgestellt, dass das aus dem süd-osteuropäischen Raum stammende Unternehmen mit dem Gespann einen nicht genehmigten grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr durchführte. Auch war das Fahrzeug nicht mit einem Kontrollgerät ausgestattet, so dass der Fahrer seine Lenkzeiten nicht nachweisen konnte. Eine diesbezügliche Befragung der Fahrgäste ergab letztlich, dass der Fahrer bis zum Kontrollzeitpunkt bereits über 23 Stunden mit dem Gespann unterwegs war, ohne entsprechende Ruhezeiten eingelegt zu haben. Eine weitergehende Überprüfung des Gespanns führte zudem zur Feststellung nicht unerheblicher Mängel an der Bremsanlage des Anhängers und dass neben den Fahrgästen unerlaubterweise Güter transportiert wurden.
Erschreckend war die Feststellung, dass sich inmitten der Ladung, auf einer mit Blut verschmutzten Plastikplane, nicht gekühlte Lebensmittel befanden. So wurden, neben verschiedenen Wurstwaren, unter anderem ca. 100 kg Frischfleisch festgestellt, welches teilweise schon mit Maden befallen war. In Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt wurde das Fleisch, dessen Herkunft nicht geklärt werden konnte, zur Verhinderung von Seuchengefahren sichergestellt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.
Die Weiterfahrt wurde unverzüglich untersagt und es wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt über 2.800,- EUR angeordnet. Da sich sowohl der Fahrer, als auch die Firmeninhaber gänzlich uneinsichtig zeigten, erfolgte zur Durchsetzung der Maßnahme eine Sicherstellung der Fahrzeugkennzeichen und Zulassungsbescheinigungen. Die Firma regelte schließlich eigenständig die Weiterbeförderung der Fahrgäste. Eine Weiterfahrt mit dem Gespann wurde erst nach einer entsprechenden Ruhezeit des Fahrers und nach Reparatur der festgestellten technischen Mängel wieder gestattet.
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