POL-PPKO: Tötungsdelikt an Koblenzer Seniorin - Hintergründe nach wie vor unklar
Koblenz (ots)
Nach wie vor ungeklärt ist das Tötungsdelikt an einer 87 Jahre alten Seniorin aus Koblenz-Metternich, die am Donnerstag, 4. September 2014, gegen 9.00 Uhr, tot in der Souterrainwohnung eines Mehrfamilienhauses in der Trierer Straße 78 in Koblenz aufgefunden worden war. Die Polizei hatte seinerzeit die Sonderkommission "Metternich" gegründet und arbeitete in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Koblenz monatelang intensiv an der Aufklärung des Verbrechens. Leider bis heute, ohne den entscheidenden Durchbruch zu erzielen. Die wenigen, aus der Bevölkerung eingegangenen Hinweise führten bislang nicht zum Erfolg. Anlässlich des Jahrestag dieses Verbrechens wenden die Ermittlungsbehörden sich aus diesem Grund heute noch einmal an die Öffentlichkeit, um vielleicht doch noch den entscheidenden Hinweis zu erlangen. Dabei kann jede noch so als unwichtig erscheinende Beobachtung den Ermittlern helfen:
- Wer hat Anfang September 2014 im Bereich des Tatortes Wahrnehmungen gemacht, die mit dem gewaltsamen Tod der alten Frau in Verbindung stehen könnten?
- Insbesondere Beobachtungen, die im Bereich der dort befindlichen ED-Tankstelle gemacht wurden, können wichtig sein.
- Gab es Fahrzeuge, Pkw-Fahrer, deren Verhalten im Straßenverkehr auffiel? Dabei geht es insbesondere um Erkenntnisse im Hinblick auf auffallend schnell wegfahrende Autos, auf (kurzfristig) geparkte Fahrzeuge oder auch Personen, die sich in diesem Bereich der Trierer aufgehalten haben.
Hinweise bitte an die Kripo Koblenz unter Telefon: 0261-1030.
Besonderer Hinweis, damit Zeugen den Tatzeitraum zeitlich einordnen können: Am Mittwochabend, 3. September 2014, fand das erste Länderspiel der deutschen Fußballnationalmannschaft nach der gewonnenen WM gegen Argentinien statt.
Nach wie vor hat die Staatsanwaltschaft für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Täterermittlung führen, eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgesetzt. (Über die Zuerkennung und gegebenenfalls Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.)
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Koblenz
Telefon: 0261-103-2014
E-Mail: ppkoblenz.presse@polizei.rlp.de
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