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POL-PPKO: Internationale Durchsuchungen und Festnahmen gegen weltweit agierende Hacker sowie eine Vielzahl von Internetkriminellen

POL-PPKO: Internationale Durchsuchungen und Festnahmen gegen weltweit agierende Hacker sowie eine Vielzahl von Internetkriminellen
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Koblenz (ots)

Die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Gneralstaatsanwaltschaft Koblenz und das Polizeipräsidium Koblenz führen einen umfangreichen Ermittlungskomplex gegen international agierende Hacker, die für andere Internetkriminelle sogenannte Hackertools bereitstellten. Zu den angebotenen Dienstleistungen gehörte unter anderem eine spezielle Software, die der Tarnung fremder Schadsoftware (bspw. Viren, Trojaner) diente, um diese für Antivirenprogramme unsichtbar zu machen. Die Einsatzpalette der Schadsoftware reichte vom Ausspionieren von Daten (insbesondere Passwörter und Bankdaten) über die Begehung von Betrugsdelikten bis hin zu Erpressungen. Dem Zugriff auf private und sensible Daten einer Vielzahl ahnungsloser Bürgerinnen und Bürgern war Tür und Tor geöffnet. In einer bundesweit abgestimmten Einsatzmaßnahme wurden am frühen Morgen des 05.04.2016 zeitgleich ein Haftbefehl gegen den 22-Jährigen Hauptbeschuldigten aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz vollstreckt sowie bei 170 Tatverdächtigen 175 Wohnungen und Firmenräume in allen 16 Bundesländer durchsucht. Parallel hierzu erfolgten weitere Durchsuchungen und Datensicherungen im Ausland, unter anderem in den Niederlanden, Frankreich und Kanada. Nach einer ersten Auswertung konnten über 300 Computer und Datenträger sichergestellt werden. Bei einem Beschuldigten fanden sich zudem Betäubungsmittel im Kilobereich sowie Waffen. Auch gegen diesen Beschuldigten wurde die Untersuchungshaft angeordnet. Unter der Sachleitung der LZC wurden die sehr umfangreichen und äußerst aufwendigen Ermittlungen durch die Kriminalinspektion Mayen des Polizeipräsidiums Koblenz geführt. Das Dezernat Cybercrime des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz koordinierte gemeinsam mit seinen Partnerdienststellen der polizeilichen Zentralstellen der Länder (Landeskriminalämter bzw. Landespolizeipräsidien) sowie des Bundeskriminalamtes die bundesweiten sowie internationalen Maßnahmen. Insgesamt waren 3 Staatsanwälte und annähernd 700 Polizeibeamte im In- und Ausland eingesetzt.

Ergänzend hierzu können wir mit dem Stand vom 07.04.2016, 10:00 Uhr, folgende Fakten mitteilen: - Der 22-jährige Hauptbeschuldigte wurde am 05.04.2015 beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt und in Haft genommen

   -	Das Durchschnittsalter der 170 tatverdächtigen Personen liegt 
bei rund 23 Jahren
-	Die 175 Durchsuchungsobjekte in Deutschland verteilen sich auf alle
16 Bundesländer, im Einzelnen:
3	Brandenburg
10	Berlin
4	Bremen
22	Baden-Württemberg
26	Bayern
3	Saarland
14	Hessen
3	Hamburg
1	Mecklenburg-Vorpommern
21	Niedersachsen
48	Nordrhein-Westfalen
6	Rheinland-Pfalz
6	Schleswig-Holstein
5	Sachsen
1	Sachsen-Anhalt
2	Thüringen

Daneben wurden 2 Durchsuchungsbeschlüsse in den Niederlanden vollstreckt sowie Datensicherungen in Frankreich und Kanada vorgenommen - Nach Auswertung von rund knapp dreiviertel der Rückmeldungen zu den Durchsuchungsmaßnahmen aus den einzelnen Bundesländern konnten insgesamt 201 PCs und Laptops, 84 Smartphones, 130 externe Festplatten sowie zahlreiche weitere externe Speichermedien wie bspw. USB-Sticks, Speicherkarten und DVDs/CDs sichergestellt werden

   -	Darüber hinaus wurden in mindestens 8 Fällen weitere 
Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie
in mindestens 3 Fällen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz 
eingeleitet

Die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz:

Zum 01.10.2014 hat das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Landeszentralstelle Cybercrime bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz eingerichtet. Triebfeder war die Erkenntnis, dass es nur einer spezialisierten und erfahrenen Ermittlungseinheit gelingen kann, die sich rasant weiterentwickelnde und immer komplexer werdende Internetkriminalität zu bekämpfen. In vielen Fällen sind nämlich Eilmaßnahmen zur Datensicherung zu treffen, die Spezialwissen voraussetzen, um die Erforderlichkeit von Sofortmaßnahmen in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit umfassend beurteilen und ggf. umsetzen zu können. Ferner nimmt der Bedarf zu, bereits bei Vorplanungen in größer angelegten Ermittlungsverfahren dem Bundeskriminalamt oder den Landeskriminalämtern erfahrene, spezialisierte und zentral zuständige Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen.

Die LZC ist deshalb zentraler Ansprechpartner für alle rheinland-pfälzischen Staatsanwaltschaften in Fragen der Internetkriminalität. Sie ist in diesem Kriminalitätsbereich zum einen zuständig für die Koordinierung, die Aus- und Fortbildung und den Erfahrungsaustausch der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Rheinland-Pfalz. Sie bearbeitet zum anderen aber auch selbst Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Internetkriminalität, soweit es sich um Verfahren von besonderer Schwierigkeit, von besonderer Bedeutung und/oder von besonderem Umfang handelt. Das können Pilotverfahren zur Klärung rechtlicher Fragen, technischer Problemstellungen oder neuer Phänomene in der digitalen Welt sein. Sie führt ferner Verfahren, die aufgrund ihrer Öffentlichkeitswirkung eine besondere Bedeutung entfalten oder in denen Täter arbeitsteilig, international, bandenmäßig sowie in Strukturen der Organisierten Kriminalität agieren. In der Regel wird in diesen Verfahren technisches und/oder ermittlungstaktisches Neuland betreten.

Schließlich vertritt die LZC das Land auf Fachtagungen und in Arbeitsgruppen, die das Thema Cybercrime betreffen. Die Aufgaben der LZC werden durch ihren Leiter (einen Oberstaatsanwalt) und zwei weitere Staatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft wahrgenommen. Darüber hinaus wird die LZC in geeigneten Fällen von einem Fachinformatiker der Generalstaatsanwaltschaft unterstützt.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Koblenz

Telefon: 0261-103-2014
E-Mail: ppkoblenz.presse@polizei.rlp.de
http://s.rlp.de/qSO

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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