All Releases
Follow
Subscribe to Polizeipräsidium Koblenz

Polizeipräsidium Koblenz

POL-PPKO: Koblenz - Fun-Fahrzeuge - Wo hört der Spaß auf?

POL-PPKO: Koblenz - Fun-Fahrzeuge - Wo hört der Spaß auf?
  • Photo Info
  • Download

Koblenz (ots)

Bei den Verkehrskontrollen der letzten Woche im Stadtgebiet Koblenz lag das Hauptaugenmerk diesmal auf den motorisierten Zweirädern. Zwei der kontrollierten Fahrzeuge wiesen die Besonderheit auf, dass die beiden Räder nicht hintereinander sondern nebeneinander angebracht waren. Es handelte sich dabei auch nicht um die mittlerweile allgemein bekannten Segways, sondern um sogenannte Hoverboards. Das sind zweirädrige Boards ohne Lenkstange, die mittels eines Elektromotors angetrieben und durch Gewichtsverlagerung gesteuert werden. Dabei erreichen sie Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h. Bei den beiden oben genannten Fahrern handelte es sich um Kinder, die ihre Hoverboards über die Hohenfelder Straße in Richtung Friedrich-Ebert-Ring steuerten. Beide waren völlig überrascht, als die Beamten ihnen erklärten, dass man mit einem Hoverboard nicht im öffentlichen Verkehrsraum fahren darf und zudem einen Führerschein braucht. Gleiches gilt für ähnliche Spaßfahrzeuge wie Mono- oder Solowheels.

Daher möchte die Polizei nun eingehender zum Thema Fun-Fahrzeuge informieren:

Welchen rechtlichen Normen unterliegen Fun-Fahrzeuge z.B. Hoverboards? Da die elektrisch angetriebenen Boards laut Hersteller meist eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h erreichen, gelten sie rechtlich als Kraftfahrzeuge. Kraftfahrzeuge unterliegen der "Fahrzeug-Zulassungsverordnung", der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung", dem Fahrerlaubnis-, Pflichtversicherungs- und Steuerrecht. Hinzu kommen fehlende verkehrstaugliche Beleuchtung, Brems- und Lenkvorrichtungen. Ein Hoverboard kann aus den genannten Gründen keine Zulassung für den öffentlichen Verkehrsraum erhalten. Unabhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit darf es im öffentlichen Straßenverkehr nicht genutzt werden.

Was gehört zum öffentlichen Verkehrsraum? Der öffentliche Straßenverkehr umfasst alle Straßen, Gehwege, Fahrradwege, Parkplätze und Fußgängerzonen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Somit ist es nicht zulässig, wie nun oftmals beobachtet, mit den Fahrzeugen unter anderem auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen zu fahren. Selbst als Fußgänger ist man Teil des öffentlichen Straßenverkehrs.

Außerdem wichtig:

   -	Für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge besteht gemäß dem 
Pflichtversicherungsrecht Versicherungspflicht. Versicherungen bieten
bislang keine derartige Haftpflichtversicherung für Hoverboards an. 
Im Schadensfall übernimmt die private Haftpflichtversicherung nicht, 
da der Unfallschaden durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde.
   -	Das Führen von Hoverboards im öffentlichen Straßenverkehr ohne 
gültige Kraftfahrzeugversicherung ist eine Straftat.
   -	Um ein Hoverboard im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, 
benötigt der Fahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Liegt die 
Fahrerlaubnis nicht vor, begeht sowohl der Nutzer als auch der 
Fahrzeughalter eine Straftat gem. § 21 I Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz 
(StVG).

Die Polizei empfiehlt den Besitzern von Hoverboards und anderen Fun-Fahrzeugen folgendes:

Fahren Sie ausschließlich auf Privatgrundstücken und tragen Sie Sorge, dass die Fun-Fahrzeuge nur dort genutzt werden!

Beachten Sie, diese Vorschriften gelten auch für Ihre Kinder!

Seien Sie sich den verkehrsrechtlichen Bestimmungen vor dem Kauf eines Hoverboards bewusst!

Schützen Sie sich und alle Fahrer vor schweren Verletzungen, indem Sie einen Helm und Schutzkleidung tragen!

Achten Sie auf Hinweise des Herstellers!

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Koblenz

Kerstin Middecke
Pressesprecherin
Telefon: 0261-103-2114
E-Mail: ppkoblenz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.koblenz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original content of: Polizeipräsidium Koblenz, transmitted by news aktuell

More press releases: Polizeipräsidium Koblenz
More press releases: Polizeipräsidium Koblenz
  • 26.06.2018 – 09:27

    POL-PPKO: Koblenz-Moselweiß : Einbruch in Reinigung

    Koblenz (ots) - Am vergangenen Wochenende, Samstag bis Montag, 25.06.2017, 07.25 Uhr, wurde in das Gebäude einer Textilreinigung in der Koblenzer Straße eingebrochen. Der oder die Täter entfernten eine Scheibe eines Fensterelementes im Erdgeschoss. Sie öffneten das Fenster und stiegen durch dieses in das Gebäude ein. Hier wurde augenscheinlich gezielt der Kassenbereich durchsucht, wo den Einbrechern ein geringer ...

  • 25.06.2018 – 08:37

    POL-PPKO: Alkoholisiert gegen Mauer - 2 Verletzte bei Unfall

    Koblenz (ots) - Am Sonntag, 24.06.2018 kam es gegen 06.35 Uhr zu einem folgenschweren Verkehrsunfall im Koblenzer Stadtteil Ehrenbreitstein. Die Fahrerin eines Pkw beabsichtigte von der B 42 aus Richtung Koblenz kommend, nach rechts in Richtung der Straße "Im Teichert" abzubiegen. Infolge von unangepasster Fahrgeschwindigkeit kam die 21-Jährige hierbei nach links von der Fahrbahn ab und prallte gegen das massive ...

  • 24.06.2018 – 17:41

    POL-PPKO: Vermisster 68-jähriger Mann aufgefunden

    Koblenz (ots) - Nach umfangreichen Suchmaßnahmen konnte der 68-jährige Mann heute Nachmittag in einem Waldgebiet im Bereich Koblenz-Karthause lebend aufgefunden werden. Nach der Bergung wurde er in ein Koblenzer Krankenhaus verbracht. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Koblenz Telefon: 0261-103-0 E-Mail: ppkoblenz.presse@polizei.rlp.de www.polizei.rlp.de/pp.koblenz Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind ...