POL-PPKO: Verfolgungsfahrt von Koblenz über die B9 und BAB48 bis nach Höhr-Grenzhausen
Koblenz - Höhr-Grenzhausen (ots)
Am Morgen des 02.09.2022 gegen 08.10 Uhr beabsichtigte eine Polizeistreife, einen vom Saarplatzkreisel in Koblenz über die Europabrücke auf die B9 auffahrenden Pkw BMW einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Der Pkw war den Beamten zuvor aufgefallen, da das Fahrzeug so stark beschleunigt wurde, dass das Fahrzeugheck auszubrechen drohte. Der Fahrzeugführer schien zunächst die polizeilichen Anhaltezeichen zu beachten, beschleunigte dann jedoch unvermittelt stark und fuhr im Weiteren in verkehrsgefährdender Art und Weise von der B9 auf die BAB48 in Fahrtrichtung Dernbach. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der BAB48 und der rücksichtslosen und verkehrsgefährdenden Fahrweise des BMW-Fahrers verlor die Streifenbesatzung den Pkw kurz vor der Anschlussstelle Höhr-Grenzhausen aus den Augen. Der Pkw konnte ca. 30 Minuten später im Verlauf der sich anschließenden polizeilichen Fahndungsmaßnahmen mit frischen Unfallschäden in der Rudolf-Diesel-Straße in Höhr-Grenzhausen vorgefunden werden. Offenbar war das Fahrzeug mit nicht angepasster Geschwindigkeit ins Schleudern und von der Fahrbahn abgekommen und sodann mit einem Baumstumpf kollidiert (Frontschaden, ca. 5000 Euro). Die drei männlichen Insassen waren vor Eintreffen der Polizei zu Fuß geflüchtet, das zurückgelassene Fahrzeug wurde daher sichergestellt. Im Fahrzeuginneren konnten unter anderem Betäubungsmittel und Konsumutensilien aufgefunden werden. Durch Zeugen wurden wenig später drei verdächtige männliche Personen in der Nähe des Abstellortes des Pkw gemeldet. Die Zeugen hatten auch Fotos der Personen gefertigt, bei denen es sich ganz offensichtlich um die flüchtigen Fahrzeuginsassen handelte. Alle drei Personen konnten kurz darauf nach intensiven polizeilichen Fahndungsmaßnahmen an unterschiedlichen Örtlichkeiten im umliegenden Waldgebiet aufgegriffen werden. Die beiden Mitfahrer (16 und 18 Jahre) wurden bei dem Unfall nicht verletzt und nach kurzer Befragung aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Der offensichtlich durch den vorherigen Unfall leichtverletzte Fahrzeugführer räumte ein, Alkohol und Betäubungsmittel konsumiert zu haben und auch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Der 25jährige Mann wurde im Laufe der polizeilichen Maßnahmen zunehmend aggressiver, verweigerte die Angabe seiner Personalien und leistete bei den späteren Maßnahmen zur Feststellung seiner Identität Widerstand. Ihm wurden Blutproben entnommen. Er wird sich aufgrund des Geschehens wegen mehrerer verwirklichter Verkehrsdelikte (§§ 315c, 315d, 240, 142 StGB), Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.
Nachdem seine Identität geklärt war, wurde zudem festgestellt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zur Freiheitsstrafe vorlag. Nach Beendigung der Maßnahmen wurde er daher in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
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