POL-GÖ: (256/2022) Polizeibeamter bei Widerstand in Herberhausen leicht verletzt - Mutmaßlich psychisch Kranker filmt Polizeieinsatz mit dem Handy, Ermittlungsverfahren eingeleitet
Göttingen (ots)
Göttingen, Ortsteil Herberhausen, An der Mühle Freitag, 17. Juni 2022, gegen 18.30 und 23.30 Uhr
GÖTTINGEN (jk) - Ein mutmaßlich psychisch kranker Mann hat am Freitagabend (17.06.22) in Herberhausen (Landkreis Göttingen) zwei Polizeieinsätze ausgelöst. Der 27-Jährige soll nach derzeitigen Informationen zuvor einem Mitbewohner u.a. verbal gedroht haben. Der Auslöser der Streitigkeiten ist im Moment unbekannt. Zeugen des Tatgeschehens alarmierten die Polizei.
Daraufhin suchten Beamte gegen 18.30 Uhr erstmalig die Wohnanschrift des bereits aus anderen Einsatzanlässen bekannten Mannes auf, um bei ihm eine Gefährderansprache durchzuführen. Wie im Nachhinein bekannt wurde, nahm der 27-Jährige den Polizeieinsatz mit dem Handy auf und veröffentlichte das Video anschließend bei Instagram.
Gegen 23.30 Uhr mussten Beamte dann erneut das Haus "An der Mühle" anfahren. Auf Ansprache durch die geschlossene Wohnungstür gab der 27-Jährige jetzt zunehmend wirre und zusammenhanglose Inhalte von sich. Aufmachen wollte er der Polizei trotz mehrfacher Aufforderung nicht. Die Zimmertür musste von der angeforderten Berufsfeuerwehr geöffnet werden.
In der Wohnung begann der Hausbewohner sofort, die laufende Einsatzsituation erneut zu filmen. Auf die wiederholte Aufforderung der Beamten, dieses unzulässige Handeln zu unterlassen, reagierte der 27-Jährige nicht. Als ihm in letzter Konsequenz das Handy abgenommen werden sollte, setzte sich der Göttinger körperlich zur Wehr. Die Polizisten konnten den Mann letztlich überwältigen und ihm das Gerät entringen. Bei der Maßnahme blieb der 27-Jährige unverletzt. Einer der Polizisten zog sich eine leichte Verletzung am Arm zu. Das Handy wurde beschlagnahmt.
Ein Rettungswagen verbrachte den mutmaßlich psychisch Kranken anschließend in eine psychiatrische Fachklink. Gegen den Göttinger wurden u.a. Ermittlungen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und des Verdachts der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
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