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Zoll hilft beim Schutz von Kulturgütern

Bonn (ots)

Klarere und wirksamere Regeln als zuvor hat das neue Gesetz zum Schutz von Kulturgut aufgestellt. Das neue Gesetz soll verhindern, dass deutsches Kulturgut ins Ausland abwandert bzw. Kulturgut anderer Staaten illegal nach Deutschland verbracht wird. Mit dem neuen Gesetz soll zudem künftig effektiver gegen den weltweiten illegalen Handel mit Kulturgütern vorgegangen werden.

Der Präsident der Generalzolldirektion, Uwe Schröder, äußert sich zufrieden über die verbesserten Schutzmöglichkeiten für Kulturgüter: "Der Zoll kann jetzt effektiver als zuvor illegal ausgeführtes Kulturgut anderer Staaten und auch deutsches Kulturgut vor Abwanderung ins Ausland schützen. Er unterstützt damit die Kulturgutschutzbehörden, den Handel mit illegal ein- oder ausgeführten Kulturgütern zu unterbinden."

Ergibt sich bei den Kontrollen des Zolls der Verdacht auf einen Verstoß gegen die geltenden Vorschriften im Bereich des Kulturgüterschutzes, wird die zuständige Kulturgutschutzbehörde informiert. Diese entscheidet, was mit der jeweiligen Ware geschieht und stellt diese ggf. sicher.

Zusatzinformationen:

Das Kulturgutschutzgesetz, das die bisher bestehenden Gesetze im Bereich des Kulturschutzes in einem neuen, einheitlichen Gesetz zusammenführt, ist am 6. August 2016 in Kraft getreten.

Der Zoll wirkt bei der Überwachung der Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern mit: Bei Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen das KGSG oder eine aufgrund des KGSG erlassene Rechtsverordnung unterrichtet er unverzüglich die zuständige Behörde. Der Zoll hält die Ware bis zur Entscheidung dieser Behörde an. Bestätigt sich der Verdacht eines Verstoßes, werden die Waren von der zuständigen Behörde sichergestellt. Das weitere Verfahren wird von der Kulturgutschutzbehörde übernommen.

Weitergehende Informationen über die bestehenden kulturgutschutzrechtlichen Bestimmungen und die zuständigen Behörden sowie eine Datenbank, in der geschützte Kulturgüter aufgeführt werden, können unter www.kulturgutschutz-deutschland.de eingesehen werden.

Pressekontakt:

Generalzolldirektion
Pressestelle
Stefan Kirsch
Telefon: 0228/996827200
pressestelle.gzd@zoll.bund.de

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