HZA-FF: Unseriöse Handwerksbetriebe - erste Ermittlungserfolge
Frankfurt (Oder) (ots)
Ende Juli wandten sich Stadt Cottbus, Polizei und Hauptzollamt Frankfurt (Oder) mit einer Warnung vor unseriösen Handwerksbetrieben an die Öffentlichkeit. Dank einer intensiven Zusammenarbeit kann nun, einen Monat später, auf erste Ermittlungserfolge zurückgeblickt werden.
Möglich wurden diese Ermittlungserfolge aufgrund einer vereinbarten Zusammenarbeit zwischen Polizeidirektion Süd, Hauptzollamt Frankfurt (Oder) und dem Gewerbeamt Cottbus zur schnellen gegenseitigen Unterstützung. Auch wurden Informationsschreiben verteilt und die Öffentlichkeitsarbeit intensiviert, um die Bevölkerung zu sensibilisieren. So wandten sich mehrere Kunden an die Polizei, weil ihnen das Geschäftsgebaren verdächtig vorkam. In der Großgemeinde Kolkwitz hatte eine Seniorin auf ein Flugblatt hin eine Firma beauftragt. Im Vorfeld der Arbeitsleistungen kam es zu Anzahlungen in einer erheblichen Höhe. Deshalb wandte sich die Familie an die Polizei. Zum vereinbarten Termin wurde der Handwerker von Beamten von Polizei und Zoll in Empfang genommen. Der Zoll stellte in diesem Zusammenhang das Werkzeug des Mannes sicher, gleichzeitig wurden von beiden Behörden die Ermittlungen sowohl gegen die Firma als auch gegen den Handwerker aufgenommen. Nur wenige Tage später rückten Zoll und Polizei ein zweites Mal gemeinsam aus. Diesmal nach Jänschwalde, wo Malerarbeiten stattfinden sollten. Eine Internetrecherche der Hauseigentümer ließen Zweifel an der Seriosität des beauftragten Unternehmens aufkommen, woraufhin die Polizei informiert wurde. Zum vereinbarten Zeitpunkt trafen im Auftrag der Firma zwei Männer aus Berlin ein, die gebürtig aus Albanien stammen und weder Aufenthalts- noch Arbeitserlaubnis nachweisen konnten. Einer der beiden hatte ein Einreiseverbot und wurde in Abschiebehaft verbracht. Hier laufen die Ermittlungen wegen Schwarzarbeit, illegaler Einreise und Betrug. In diesem Fall wurde durch den Zoll der Transporter sichergestellt. Leider ließ es sich nicht verhindern, dass in beiden Fällen für die Betroffenen ein finanzieller Schaden entstand. Deswegen gelten weiterhin folgende Hinweise:
Zu verlockende Angebote? Skeptisch bleiben!
Besonders bei Haustürgeschäften oder kurzfristigen Flugblattaktionen mit hohen Rabattversprechen ist Vorsicht geboten. Es empfiehlt sich, immer mehrere unabhängige Vergleichsangebote von Handwerksbetrieben der Umgebung einzuholen. Seriöse Unternehmen vereinbaren mit Ihnen einen Ortstermin und erstellen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag und drängen Sie in keinem Fall zur sofortigen Auftragserteilung. Gleiches gilt auch für die Rechnungslegung und die abschließende Bezahlung. Zwar sind Barzahlungen nicht verboten, seriöse Unternehmen lassen aber auch eine Überweisung auf ein Geschäftskonto zu und stellen Ihnen eine ordentliche Rechnung aus, die Sie als Auftraggeber auch gegenüber dem Finanzamt verwenden können. Um bösen Überraschungen zu entgehen, lassen Sie sich also bitte Zeit, holen Sie sich ruhig auch mal den Rat von Nachbarn oder Familienmitgliedern ein, bevor sie einen Auftrag erteilen. Prüfen Sie die Angaben des Handwerkers so gut Sie können. Gibt es den Betrieb schon lange? Hat er eine ordentliche Geschäftsadresse unter der das Unternehmen auch tatsächlich anzutreffen ist? Hat er eine Umsatzsteueridentifikationsnummer und ist diese auch tatsächlich echt? Dies kann bei dem für den Unternehmenssitz zuständigen Finanzamt hinterfragt werden. Es ist übrigens Ihr gutes Recht, den Handwerker dazu zu befragen. Sollten Sie Zweifel an der Seriosität des Unternehmens haben, zögern Sie nicht, die Behörden zu kontaktieren: Der Servicebereich Gewerbeangelegenheiten der Stadtverwaltung Cottbus (0355/6122840) und das Hauptzollamt Frankfurt (Oder), Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Cottbus (0355/3573-101) nehmen sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung gerne entgegen. Bei aktuellen Verdachtsgründen zu Betrugshandlungen wenden sie sich bitte an Ihre zuständige Polizeidienststelle, in akuten Situationen auch über den Notruf 110.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Pressesprecherin
Astrid Pinz
Telefon: 0335/ 563 1030
Mobil: 0175/ 9296 076
E-Mail: presse.hza-ff@zoll.bund.de
www.zoll.de
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