HZA-EF: Zoll entdeckt Dopingmittel, Zigaretten, Pyrotechnik und Pflanzenschutzmittel in Postpaketen - fünf Strafverfahren eingeleitet
Erfurt (ots)
Bei der Kontrolle in einem Paketzentrum mit Niederlassung im Saale-Holzland-Kreis stellten Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt in fünf Fällen Verstöße gegen das Arzneimittel-, Sprengstoff-, Pflanzenschutz- und Tabaksteuergesetz fest.
Am Dienstag und Mittwoch der vergangenen Woche führte die Kontrolle von Beamt*innen des Hauptzollamtes Erfurt in einem Paketzentrum im Saale-Holzland-Kreis in mehreren Paketsendungen zu verschiedenen Feststellungen. Die Zöllner entdeckten neben 6.481 Stück Zigaretten und 75 Ampullen und 250 Tabletten mit Dopingmitteln, auch 0,5 Liter Pflanzenschutzmittel sowie 15 Kilogramm Pyrotechnik. Neben der Überwachung des Warenverkehrs mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, wie z.B. Tabak, kontrolliert der Zoll auch die Einhaltung des Sprengstoffgesetztes und wirkt bei der Überwachung des Transports von Pflanzenschutzmitteln innerhalb der EU mit. Daneben verhindern Zöllner*innen den gefährlichen Missbrauch von Arzneimitteln, indem sie die Bevölkerung vor schweren gesundheitlichen Risiken durch Substanzen, die neben den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes zusätzlich den strengen Verbotsbestimmungen des Anti-Doping-Gesetzes unterliegen, schützen. Sowohl die Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel, unzulässiger Pyrotechnik, als auch von Pflanzenschutzmitteln ist nach den Vorschriften des Arzneimittel-, Sprengstoff- bzw. des Pflanzenschutzgesetzes verboten und strafbar. Dies gilt auch beim Transport innerhalb der Europäischen Union. Auch der Versand von Tabakwaren per Post ist nicht zulässig, wenn diese keine deutschen Steuerzeichen aufweisen. Vor Ort leiteten die Beamten insgesamt fünf Strafverfahren ein und stellten die Waren sicher.
Zusatzinformation:
Unter den Voraussetzungen der §§ 5 und 10 des Zollverwaltungsgesetzes dürfen auch innerhalb der EU beförderte Sendungen kontrolliert werden. Die Kontrollen finden insbesondere dann statt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in der Sendung Waren enthalten sind, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen (z.B. explosionsgefährliche Stoffe, Betäubungsmittel, Waffen etc.) oder dass verbrauchsteuerpflichtige Waren befördert werden (z.B. Zigaretten). Das Brief- und Postgeheimnis (Art. 10 Grundgesetz) ist in dieser Hinsicht eingeschränkt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Erfurt
Jessica Schwabe
Telefon: 0361-60176-117
E-Mail: presse.hza-erfurt@zoll.bund.de
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