HZA-LÖ: Zoll prüft bundesweit den gesetzlichen Mindestlohn
Lörrach.Freiburg.Offenburg (ots)
Am 17. Oktober führten Beamtinnen und Beamte der Aufgabenbereiche Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit zeitgleich verdachtslose Prüfungen mit besonderem Blick auf die Einhaltung des Mindestlohns durch. Mehr als 80 Beschäftigte der drei FKS-Standorte Offenburg, Freiburg und Lörrach prüften im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Lörrach Arbeitgeber und Arbeitnehmer in verschiedenen Branchen. Einige Feststellung bedürfen einer weitergehenden Überprüfung, so gab es an mehreren Stellen neben möglichen Verstößen gegen die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes Hinweise auf den ungerechtfertigten Bezug von Sozialleistungen, auf Scheinselbständigkeit und illegale Ausländerbeschäftigung. Insgesamt mussten jedoch sofort 19 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. In diesen Fällen konnten eindeutige Verstöße gegen die für bestimmte Branchen bestehende Aufzeichnungs- und Meldepflichten, wegen fehlender Arbeitsgenehmigungen und illegaler Ausländerbeschäftigung festgestellt werden. Wegen des unerlaubten Aufenthalts in der europäischen Union, unerlaubter Arbeitsaufnahme sowie Urkundenfälschung sehen sich zehn überprüfte Personen nun mit einem Strafverfahren konfrontiert. Die von der Europäischen Arbeitsbehörde, ELA, koordinierte Aktion war bei einigen Hauptzollämtern begleitet von Arbeitsmarktinspektorinnen und -inspektoren aus 21 europäischen Mitgliedstaaten. Zusatzinformation: Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Während dieser mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015 ursprünglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde lag, wurde er über die Jahre sukzessiv erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2024 nunmehr 12,41 Euro brutto pro Stunde.
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