HZA-SW: Geldstrafe über 3.000 Euro für Aschaffenburger Gastronom wegen Schwarzarbeit
Ermittlungen des Zolls führen zu Verurteilung
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Aschaffenburg (ots)
Raum Aschaffenburg:
Zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro wurde der Inhaber eines Restaurants im Raum Aschaffenburg vom Amtsgericht Aschaffenburg verurteilt. Dem Urteil gingen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Würzburg wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit voran.
Durch die Ermittlungen des Zolls konnte dem 47-Jährigen Gastronom nachgewiesen werden, dass dieser für eine seiner Arbeitskräfte in der Zeit von 2018 bis 2020 Sozialversicherungsbeiträge von über 26.000 Euro nicht richtig abführte.
Neben der verhängten Geldstrafe muss der Gastronom sowohl die hinterzogenen Beiträge an den zuständigen Träger der Sozialversicherung zahlen als auch die Kosten des Verfahrens tragen. Er gilt aufgrund des Urteils außerdem als vorbestraft. Das Urteil des Amtsgerichts Aschaffenburg ist rechtskräftig.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Schweinfurt führt Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Ermittlungen der FKS können sich über mehrere Monate oder Jahre erstrecken.
Das Aufgabenfeld der FKS reicht von Präventionsaufgaben bis hin zu komplex gestalteten Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen auch auf www.zoll.de zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Schweinfurt
Julia Friesacher
Tel.: 09721 6464 - 1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de
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