LPI-SHL: Umleitungsstrecken - Hinweise an die Autofahrer
Landkreis Hildburghausen (ots)
Derzeit finden umfangreiche Baumaßnahmen auf der Bundesstraße 89 zwischen Hildburghausen und Heßberg statt. Aus diesem Grund ordnete die Straßenverkehrsbehörde Umleitungsstrecken an. Ortskundige Autofahrer nutzen hingegen nicht die vorgeschlagenen Umleitungen, sondern fahren ihnen bekannte Wege, um zum Ziel zu gelangen. Dies führte in der vergangenen Woche zu nicht unerheblichen Problemen und festgestellten Ordnungswidrigkeiten. Es gibt drei "beliebte" Ausweichstrecken, die aber das eine oder andere Problem mit sich bringen. 1. Autofahrer nutzen die Kreisstraße zwischen Hildburghausen-Weitersroda und Bürden-Brünn: Innerhalb der auf dieser Strecke befindlichen Ortschaften fehlen oft Fußwege und auch die Straßen sind relativ eng gebaut. Aus diesem Grund wurde die Tonnage auf 7,5 Tonnen begrenzt. Autofahrer, die diese Strecke nutzen, werden dringend gebeten, eine angemessene Geschwindigkeit zu fahren und maximale Rücksicht insbesondere auf Schulkinder und andere Fußgänger zu nehmen. 2. Die Strecke von Weitersroda nach Heßberg wird genutzt: In diesem Bereich ist die Zufahrt nur aus Richtung Weitersroda möglich. Es gilt eine Einbahnstraßenregelung und ein maximal zugelassenes Gesamtgewicht für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Diese Regelung musste aufgrund der mangelnden Fahrbahnbreite und der unbefestigten Straßenränder getroffen werden. Lediglich Linienbussen ist das Befahren in beide Richtungen gestattet. 3. Autofahrer befahren die Ortsverbindungsstraße von Veilsdorf nach Bürden: Aufgrund der Fahrbahnbreite und des Zustandes der Straße ist eine Einbahnstraßenregelung aus Richtung Veilsdorf eingerichtet. Das zulässige Gesamtgewicht für Fahrzeuge, die diese Strecke nutzen, wurde auf 3,5 Tonnen beschränkt. Die Beamten der Polizeiinspektion Hildburghausen werden die verkehrsrechtlichen Anordnungen in den kommenden Tagen und Wochen zu unregelmäßigen Zeiten kontrollieren. Bereits in der Zeit von Dienstag zu Mittwoch konnten 36 Verstöße festgestellt und geahndet werden. In den meisten Fällen missachteten die Autofahrer das Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art" auf den Ortsverbindungsstraßen. Ein Verwarngeld von jeweils 50 Euro wurde fällig. Diese Anzahl an Ordnungswidrigkeiten zeigt, dass weitere Kontrollen nötig sind, um Verkehrsstörungen zu verhindern, Fußgänger zu schützen und sonstige Gefahren für jedweden Verkehrsteilnehmer zu minimieren.
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