Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
POL-EN: Ennepe-Ruhr-Kreis - Navigationssysteme die Messstellen zur Geschwindigkeitsüberwachung anzeigen sind verboten
Ennepe-Ruhr-Kreis (ots)
"Navigationsgeräte, die Informationen über stationäre Geschwindigkeitskontrollen dem Kraftfahrer vor der jeweiligen Kontrollstelle ankündigen können, sind den bisher bekannten Radarwarngeräten gleichzusetzen, und zwar auch dann, wenn die Navigationssysteme mit Ankündigungsfunktion nicht eingeschaltet, aber ohne weiteres in Betrieb zu setzen sind." Dies ist das Fazit einer rechtlichen Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Der § 23 Abs. 1b StVO (Straßenverkehrsordnung) spricht den Fahrzeugführer an, dem es untersagt ist, ein technisches Gerät mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.Verkehrsüberwachungsmaßnahmen haben eine präventive Wirkung auf die Verkehrsteilnehmer; Kraftfahrer müssen in jeder Situation damit rechnen, dass ihr Verhalten im Straßenverkehr überprüft wird. "Das", so die Stellungnahme, "lässt sich nur erreichen, wenn ein erheblicher Teil der Kontrollen aus Sicht des Fahrzeugführers für ihn überraschend stattfindet, also ohne dass er gerade an dieser Stelle mit der Kontrolle rechnet. Werden entsprechende Geräte eingesetzt, die vor solchen Kontrollen warnen oder Hinweise auf bestimmte Standorte geben, so gewinnt der Fahrzeugführer den Eindruck, sich nur an den angekündigten Stellen an die Verkehrsvorschriften halten zu müssen, im sonstigen Netz hingegen sorgloser mit seinen Verpflichtungen umgehen zu können." Das Verbot bezieht sich nicht nur auf die mobilen Navigationsgeräte, oft in Form von so genannten PDAs, sondern auch auf fest eingebaute Geräte, die oftmals in Kombination mit Radio und CD/DVD-Spieler eingesetzt werden. Der Fahrzeugführer muss mit einem Bußgeld rechnen; darüber hinaus kann auch eine Sicherstellung des Gerätes angeordnet werden.
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