POL-PIBIN: Mit Beharrlichkeit ins Gewahrsam
Bingen (ots)
Am 17.08.2023 mussten Beamte der PI Bingen gleich dreimal zu einer Sozialeinrichtung für Wohnsitzlose in der Mainzer Straße ausrücken. Gegen 16:00 Uhr erschien ein 28-jähriger ehemaliger Bewohner der Herberge an der Sozialeinrichtung, wo er erst kürzlich ein Hausverbot erhielt. Er beschimpfte und beleidigte den dortigen Mitarbeiter in unflätigster Art und Weise. Zudem betrat er - entgegen des bestehenden Hausverbots - das Gelände und schlug dem Geschädigten unvermittelt ins Gesicht. Im Anschluss verschwandt der Beschuldigte wieder. Kurze Zeit später erschien der Beschuldigte erneut an der Herberge und betrat wiederum das Gelände, konnte hierbei jedoch durch eine Streife beobachtet werden, woraufhin ihm ein Platzverweis ausgesprochen wurde. Eine knappe Stunde später meldete der Mitarbeiter der Sozialeinrichtung, dass der 28-jährige erneut erschienen war und zudem nun auch die Fahrzeugscheibe seines Fahrzeugs eingeschlagen worden sei. Angesichts der eingeleiteten Strafverfahren wegen Beleidigung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung wurde der Beschuldigte nun wegen Nichtbefolgung des polizeilichen Platzverweises sowie der Verhinderung weiterer Taten dem Gewahrsam zugeführt.
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