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POL-D: Ergebnisse dreier Lkw-Kontrollen in Reisholz und Rath

POL-D: Ergebnisse dreier Lkw-Kontrollen in Reisholz und Rath
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Düsseldorf (ots)

In dieser Woche fand nach Polizeikontrollen die
Tour für drei Lkw-Fahrer ein vorzeitiges Ende in Düsseldorf.
Bereits am Dienstag kontrollierte das Verkehrskommissariat 12.2 
einen 56-jährigen Lkw-Fahrer aus Ungarn, der mit einem 
österreichischen Lastzug unterwegs war und Autoteile geladen hatte. 
Nach Auswertung seiner Lenk- und Ruhezeiten stellten die Beamten 
fest, dass der Mann die zulässige Lenkzeit von 90 Stunden in der 
Doppelwoche, bereits um 30 Stunden überschritten hatte. Teilweise 
hatte der Mann seine vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens neun 
Stunden auf nur vier Stunden verkürzt. Nun erwarten Fahrer und Firma 
ein Bußgeld in vierstelliger Höhe. 500 Euro konnte der 56-Jährige 
bereits als Sicherheitsleistung hinterlegen. Anschließend verordneten
ihm die Beamten eine elfstündige Ruhezeit an der Oerschbachstraße in 
Reisholz.
In Rath fand gestern die Reise eines 49-jährigen Griechen ihr 
vorzeitiges Ende. Mit seinem Sattelzug war er in Griechenland 
losgefahren und hatte in Rumänien Textilien geladen. In Ungarn teilte
ihm dann sein Chef nachträglich mit, dass er Terminfracht geladen 
habe und sich dementsprechend sputen solle. So ging es von Ungarn 
über Österreich ohne die vorgeschriebenen Unterbrechungen bis in den 
Düsseldorfer Süden, wo ihn die Polizei stoppte. Die Auswertung seiner
Arbeitszeitnachweise brachte Erstaunliches zu Tage: Innerhalb von 31 
Stunden hatte der 49-Jährige unter Missachtung einer ausreichenden 
Pausenregelung seinen Laster 21 Stunden lang gelenkt. Auch ihm 
verordneten die Polizeibeamten eine elfstündige Zwangspause. Den 
Fahrer und seinen Chef erwarten empfindliche Geldbußen. 300 Euro an 
Sicherheitsleistung konnten bereits hinterlegt werden.
Heute Vormittag war dann die Fahrt eines 35-jährigen Fahrers eines
Siebeneinhalb-Tonners aus Schwelm vorerst in Reisholz zu Ende. Er 
führte praktisch inkognito einen Gefahrguttransport durch. Ohne die 
vorgeschriebenen orangefarbenen Warntafeln am Lkw und ohne die 
notwendige Schutzausrüstung beförderte er auf dem mittelschweren 
Laster 30 Kanister mit je 36 Kilogramm einer ätzenden Flüssigkeit auf
zwei Holzpaletten. Nach einem Umlademanöver auf ein 
vorschriftsmäßiges Fahrzeug konnte das Gefahrgut weiter transportiert
werden. Den Fahrer, der übrigens über die notwendigen Beschulungen 
für Gefahrguttransporte verfügt, erwartet eine Geldbuße in Höhe von 
300 Euro. Der Beförderer und Halter des Lkw muss mit einer 
Verdoppelung dieser Geldbuße rechnen.

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 0211-870 2002 / 2009
Fax: 0211-870 2008
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