POL-D: Dreitägige Aktion zur Bekämpfung schwerer Lkw-Unfälle - Bilanz der "BAO SCHWER" - Allein über 450 Abstandsverstöße - Wieder viele Fahrzeuge mit erheblichen Mängeln
Düsseldorf (ots)
Bereits zum dritten Mal hat die Düsseldorfer Polizei in diesem Jahr mehrtägige Kontrollen des Schwerlastverkehrs auf den Autobahnen des Regierungsbezirks durchgeführt. Speziell die Häufung schwerer Lkw-Unfälle mit teils tödlichem Ausgang zum Ende des vergangenen Jahres war ursächlich dafür, sich in diesem Jahr noch intensiver mit den Gefahren des Schwerlastverkehrs auseinanderzusetzen. Nachfolgend die Bilanz der zurückliegenden Aktion, bei der die Beamten abermals ein besonderes Augenmerk auf die Themen "Ablenkung" und "Abstand" richteten:
Abstandsverstöße: 456 Ablenkung durch Nutzung technischer Geräte: 23 Verstöße nach Fahrpersonalrecht: 60 Verstöße Ladungssicherung / Überladung: 32 Fahren ohne Fahrerlaubnis: 6
Herausragende Sachverhalte:
Besondere Sachlagen am Dienstag, 24. April 2018
Ein 27-jähriger Pole befuhr auf der Strecke von England nach Polen die A 40 mit seinem Klein-Lkw (3,5t). Das Fahrzeug war um 40 Prozent überladen. Die Weiterfahrt musste untersagt und eine Sicherheitsleistung erhoben werden.
Ein 56-jähriger Niederländer hielt mit seinem Lkw (40t) auf der A 61 in Fahrtrichtung Venlo einen Sicherheitsabstand von lediglich zehn Metern ein.
Ein ebenfalls auf der A 61 fahrender 63-jähriger Pole war mit seinem Lkw (40t) in einem Abstand von nur sieben Metern zum Vordermann unterwegs.
Im Rahmen der stationären Kontrolle auf dem Parkplatz Hoxhöfe wurde ein Großraum- und Schwertransport (acht Achsen, circa 60t) angehalten. Hierbei wurde festgestellt, dass der Fahrer des vorgeschriebenen Begleitfahrzeugs nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Besondere Sachlagen am Donnerstag, 26. April 2018
Bei einem polnischen Sattelzug (40t) wurde festgestellt, dass die Bremsen bei einer von drei Achsen des Aufliegers ohne jede Funktion waren.
Bei einem niederländischen Sattelzug wurden ebenfalls erhebliche Mängel festgestellt. Eine Untersuchung bei einer technischen Prüfstelle führte zur Feststellung der Verkehrsunsicherheit. Unter anderem wurde eine Bremswirkung von nur 40 Prozent ermittelt.
Beide Fahrzeugführer durften ihre Fahrt nicht fortsetzen.
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