PP Ravensburg: Meldungen aus dem Bodenseekreis
Bodenseekreis (ots)
Friedrichshafen
Tödlicher Verkehrsunfall aufgrund eines medizinischen Notfalls
Wohl aufgrund eines medizinischen Notfalls geriet der 76-jähriger Lenker eines VW Golf am Samstag, 30.03.2024, um 10.26 Uhr auf der B 30 von der Fahrbahn ab und erlag später den Folgen. Der alleine im Fahrzeug befindliche Fahrzeuglenker befuhr dabei die B 30 zwischen Kreisverkehr Flughafen und Lochbrücke in Fahrtrichtung Meckenbeuren, als er mutmaßlich aufgrund eines medizinischen Notfalls nach links von der Fahrbahn abkam. Im Anschluss stürzte er eine circa 1,5 Meter tiefe Böschung hinab und kam hinter dem Radweg in einem Gebüsch zum Stehen. Ersthelfer leiteten vor Ort sofort erste Hilfe, welche durch die hinzugerufenen Rettungskräfte fortgeführt wurden. Trotz der schnellen Hilfe erlag der Fahrzeuglenker an den Folgen des Vorfalls. Das beschädigte Fahrzeug musste durch einen Abschleppdienst geborgen und abtransportiert werden. Während am Fahrzeug ein Totalschaden mit circa 6.000 Euro entstand, verursachte das Unfallereignis auf dem Radweg und in der Böschung unter anderem durch einen Asphaltschaden lediglich 2.000 Euro Schaden. Die Ermittlungen zur genauen Unfallursache wurde durch die Experten der Verkehrsgruppe des Verkehrsdienst Ravensburg übernommen. Die Feuerwehr war mit 19 Wehrleuten und 3 Fahrzeugen vor Ort, um entsprechend Hilfe zu leisten.
Friedrichshafen
Unbewohnter Wohnwagen in Brand gesetzt
Auf bislang unbekannte Art und Weise wurde in den frühen Stunden des Sonntagmorgens in der Länderöschstraße in Friedrichshafen ein Wohnwagen in Brand gesetzt, wodurch ein Schaden von circa 3.000 Euro entstanden ist und sich ein Ersthelfer leicht verletzte. Dabei konnte durch das beherzte Eingreifen des Ersthelfers wohl schlimmerer Schaden verhindert werden. Nachdem dieser, als er gegen 05.29 Uhr den Brand des Wohnwagens entdeckte, die Rettungsleitstelle verständigte, fing er an, die Flammen mittels einer Einkaufstüte sowie durch Austreten mit den Füßen zu bekämpfen. Beim Eintreffen der ersten Streifenbesatzung der Polizei konnte er so gerade die letzten Flammen zum Ersticken bringen. Dabei wurde der Schuh des Ersthelfers beschädigt und er verletzte sich leicht. Bei dem Brand entstand an dem Wohnwagen, sowie an einer angebrachten Abdeckplane, ein Schaden von circa 3.000 Euro. Die Ursache für den Brandausbruch ist den Ermittlern des Polizeirevier Friedrichshafen bislang unklar. Es wird nach aktuellem Stand von einer Sachbeschädigung durch Brandlegung ausgegangen. Die hinzugerufene Feuerwehr war mit 9 Wehrleuten und 2 Fahrzeugen vor Ort. Die Besatzung eines Rettungswagens kümmerte sich um den Verletzten Brandentdecker und Ersthelfer. Zeugen zum Sachverhalt werden gebeten, sich beim Polizeirevier Friedrichshafen unter 07541 701-3104 zu melden.
Stetten
Auffahrunfall führt zu hohem Sachschaden
Am Samstag gegen 16.00 Uhr kam es auf der B 31 im Bereich Stetten zu einem Auffahrunfall mit einem Gesamtschaden von circa 15.000 Euro und einer leicht verletzten Person. Nachdem der Lenker eines VW Polo in Fahrtrichtung Meersburg aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens seine Fahrt verlangsamte, bemerkte dies die nachfolgende Fahrerin eines VW Golf mutmaßlich zu spät und fuhr dem anderen Fahrzeug hinten auf. Dabei verletzte sich die 27-jährige Fahrerin des Golf leicht. Im vorderen Fahrzeug befanden sich neben dem Fahrer insgesamt 3 Kinder, welche zum Teil nicht ordnungsgemäß in Kindersitzen gesichert waren. Eines der Kinder musste sich aufgrund der Aufregung übergeben. Alle Insassen des Polo wurden vor Ort durch die hinzugerufene Besatzung eines Rettungswagens untersucht und blieben glücklicherweise unverletzt. An beiden Fahrzeugen entstand ein Schaden in Höhe von mehreren tausend Euro. Die B 31 musste aufgrund des Verkehrsunfalls beziehungsweise für die Reinigungsarbeiten der Fahrbahn kurzzeitig gesperrt werden. Die Feuerwehr war mit einem Großaufgebot, mit insgesamt 22 Wehrleuten und 3 Fahrzeugen, vor Ort. Das Fahrzeug der Unfallverursacherin war nicht mehr fahrbereit und wurde durch ein Unternehmen abgeschleppt. Die Fahrerin erlitt Nackenschmerzen, musste jedoch nicht sofort in eine Klinik gebracht werden. Der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs wird sich in der Folge noch dafür verantworten müssen, dass die Kinder in seinem Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert waren.
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