Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
GBA: Anklage wegen des Brandanschlages auf eine Asylbewerberunterkunft am 19. September 1991 in Saarlouis erhoben
Karlsruhe (ots)
Die Bundesanwaltschaft hat am 21. Juli 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz Anklage gegen
den deutschen Staatsangehörigen Peter S.
erhoben.
Gegen den Angeschuldigten besteht der hinreichende Tatverdacht des Mordes, des versuchten Mordes zum Nachteil von 20 Menschen sowie der Brandstiftung mit Todesfolge und mit versuchter Todesfolge (§§ 211, 212 Abs. 1, §§ 307 Nr. 1, 306 Nr. 2 a. F., §§ 22, 23 Abs. 1 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Peter S. besuchte am späten Abend des 18. September 1991 eine Gaststätte in Saarlouis, wo er sich mit rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen unter anderem über die rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer in Hoyerswerda austauschte. Die Gesprächsteilnehmer machten deutlich, dass sie die Begehung solcher Anschläge auch in Saarlouis gutheißen würden.
Nach Schließung der Gaststätte begab sich der Angeschuldigte in den frühen Morgenstunden des 19. September 1991 zu einem Wohnheim für Asylbewerber in der Saarlouiser Straße, um dort aus seiner rechtsextremistischen und rassistischen Gesinnung heraus einen Brand zu legen. Er betrat das Gebäude, goss im Treppenhaus des Erdgeschosses aus einem Kunststoffkanister Benzin aus und entzündete es. Das Feuer breitete sich mit großer Geschwindigkeit im gesamten Treppenhaus aus und erfasste im Flur des Dachgeschosses einen 27-jährigen ghanaischen Staatsangehörigen. Dieser erlitt schwerste Verbrennungen und eine Rauchvergiftung, die noch am Tattag zu seinem Tod führten. Zwei weitere Hausbewohner konnten sich nur durch Sprünge aus dem Fenster retten und trugen dadurch Knochenbrüche davon. Den übrigen 18 Bewohnern gelang es, sich unverletzt in Sicherheit zu bringen.
Der Angeschuldigte wurde am 4. April 2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. im Übrigen Pressemitteilungen Nr. 18 und 19 vom 4. April 2022).
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