POL-BOR: Borken - Radfahrer begehen Verkehrsverstöße
Borken (ots)
Als "Geisterfahrer" auf dem Radweg unterwegs, durch die Fußgängerzone geradelt oder beim Radfahren zum Handy gegriffen: In Gefahr gebracht haben sich und andere nicht wenige Radfahrer in der vergangenen Woche in Borken. Das zeigte sich bei der Fahrrad-Kontrollwoche vom 08. bis 12. Juli.
Zahlreiche Polizeibeamte richteten den Fokus von Montag bis Freitag auf die Radfahrer, die im Gebiet der Stadt Borken unterwegs waren. Ein besonderer Schwerpunkt lag in der letzten Woche vor den Sommerferien auf dem Umfeld von Schulen - das galt in besonderer Weise für die Zeit zwischen 07.00 Uhr und 09.00 Uhr, in der zahlreiche Kinder und Jugendliche dort unterwegs sind. Die Beamten vernachlässigten aber auch die Abendstunden nicht: Zwischen 18.00 Uhr und 21.00 Uhr nahmen sie die Borkener Hauptverkehrsadern in besonderer Weise in den Blick. Darüber hinaus kümmerte sich die Polizei auch in den übrigen Zeiten intensiv um das Fehlverhalten von Radfahrern.
Davon galt es leider einiges zu registrieren: 114 kontrollierte Radfahrer befuhren einen Radweg in der nicht freigegebenen Richtung - sie setzten sich über die Tatsache hinweg, dass der betreffende Radweg nicht für das Fahren in beide Richtungen freigegeben war. Die vermeintlich "schnellere oder bequemere Variante" kommt die Betroffenen teuer zu stehen: Für sie wurde ein Bußgeld fällig. Das liegt bei 20 Euro, wenn ihr Handeln ohne weitere Folgen geblieben ist - ansonsten kann es sich deutlich erhöhen. Denn wer als "Geisterradler" unterwegs ist, steigert die Unfallgefahr.
Bei ihren Kontrollen hielten die Polizeibeamten in Borken auch 25 Radfahrer an, die trotz Verbot in der Fußgängerzone fuhren. Auch sie gefährden andere: Fußgänger können nicht damit rechnen, in einer solchen Zone auf Radfahrer achten zu müssen. So besteht schnell die Gefahr, dass es dort zu einer Kollision zwischen ihnen und einem Zweiradfahrer kommt, der sich leichtsinnig über das Verbot hinwegsetzt, das ihm dort das Fahren untersagt. Der Gesetzgeber sieht für diesen Verkehrsverstoß ein Bußgeld von mindestens 15 Euro vor. Im Falle einer Gefährdung oder eines Unfalls erhöht es sich stufenweise.
Der Griff zum Mobiltelefon stellt auch für Radfahrer ein hohes Risiko dar. Das machten die Polizeibeamten in der Kontrollwoche in Borken 19 Betroffenen deutlich: Beide Hände gehören an den Lenker - vom Display des Smartphones sollten die Finger beim Radfahren ebenso fernbleiben wie der Blick. Denn wer beim Radeln das Smartphone in der Hand hält, riskiert eine gefährliche Ablenkung vom Verkehrsgeschehen und muss sich auf ein Bußgeld von 55 Euro einstellen.
Die Beamten nahmen aber auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer unter die Lupe: 25 Fahrzeugführer begingen Verstöße wie das Missachten der Gurtpflicht, 14 benutzten das Mobiltelefon während der Fahrt und bei einem ergab sich der Verdacht, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln unterwegs war. Einem anderen Fahrzeugführer fehlte die nötige Fahrerlaubnis, bei einem fand sich eine geringe Menge Marihuana.
Insgesamt hat die Polizei in der Aktionswoche in Borken 903 Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Die Beamten stellten dabei 224 Verkehrsverstöße fest, 19 davon begangen durch Kinder unter 14 Jahren. Unter dem Strich erhoben die eingesetzten Kräfte 180 Verwarnungsgelder und verschickten 19 Elternbriefe.
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Thorsten Ohm
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