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LKA-RP: "Genug Betrug"/ Identitätsdiebstahl - Was tun bei Datenmissbrauch?

LKA-RP: "Genug Betrug"/ Identitätsdiebstahl - Was tun bei Datenmissbrauch?
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Mainz (ots)

Rechnungen für angeblich bestellte Ware, unberechtigte Inkassoforderungen oder unerklärliche Abbuchungen vom Bankkonto können ein Indiz dafür sein, dass die eigene Identität von Betrügern missbraucht wird.

Die Täter stehlen persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder Kontonummern, um auf fremde Kosten Verträge abzuschließen. Die Betrüger gelangen über Phishing-Mails oder Datenlecks bei großen Anbietern an die sensiblen Verbraucherdaten. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale raten, vorsichtig mit Passwörtern, PINs, Bankverbindung oder Kreditkartendaten umzugehen.

Typischer Beispielfall:

Eine Verbraucherin hat noch nie etwas im Internet bestellt. Nicht einmal eine E-Mail-Adresse besitzt sie. Umso erstaunter ist sie, als ein Inkassounternehmen die Bezahlung mehrerer Online-Bestellungen von ihr verlangt. Die Täter benötigten lediglich den Namen und die Adresse, um Waren zu bestellen, die sie dann beim Postzusteller abfingen. Da die Bestellungen auf Rechnung getätigt wurden und die Verbraucherin keine Kenntnis von den Rechnungen hatte, beauftragte der Online-Shop ein Inkassounternehmen damit, die Kaufpreise einzutreiben.

Anlässlich des "European Cyber Security Month" geben das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Tipps, wie man sich im Falle eines Identitätsdiebstahls verhalten soll:

   - Die Hausbank sollte umgehend informiert werden. Die betroffenen 
     Konten sollten sicherheitshalber über den Sperr-Notruf 116 116 
     gesperrt werden.
   - Wer den Verdacht hat, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden 
     zu sein, sollte den Betrugsfall der Polizei melden. Das geht zum
     Beispiel bei der Internetwache des jeweiligen Bundeslandes und 
     in Rheinland-Pfalz unter 
      https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/
   - Die Passwörter der betroffenen Accounts sollten durch sichere 
     Passwörter ersetzt werden.
   - Der Identitätsdiebstahl sollte bei der Schufa und anderen 
     Auskunfteien gemeldet werden.
   - Unberechtigte Abbuchungen sollten durch die Bank beziehungsweise
     das Kreditkarteninstitut zurück gebucht werden.
   - Sollten sich anschließend Inkassounternehmen mit 
     Zahlungsaufforderungen melden, kann mit einem Musterbrief 
     ( http://newsletter.verbraucherzentrale.de/ka77vvxj-x46cbdia-5aj731fa-iq) der 
     Verbraucherzentrale der Forderung widersprochen werden.

Weitere Informationen zum Thema sind zu finden unter:

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/welche-folgen-identitaetsdiebstahl-im-internet-haben-kann-17750

http://www.cybersicherheit-rlp.de/

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-60010/60012
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka

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